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Fehler beim Immobilienkauf in Spanien

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Steven Rudmann
Rechtsanwalt & Abogado
Letzter Bearbeitungsstand: 29.03.2025

Der Immobilienkauf in Spanien kann nicht wenige Fallstricke mit sich bringen, da Käufer häufig über unzureichende Kenntnisse rechtlicher und steuerlicher Art verfügen. Nachfolgend haben wir einige allgemeine rechtliche Fehler zusammengestellt, die in der Praxis immer wieder vorkommen.

1. Unzureichende Prüfung der rechtlichen Lage der kaufgegenständlichen Immobilie

Ein häufiger Fehler beim Immobilienkauf in Spanien ist es, den Grundbuchauszug (nota simple informativa) nicht rechtzeitig oder nur oberflächlich zu prüfen. Bereits vor der Unterzeichnung privatschriftlicher Vorverträge, wie etwa einem Reservierungsvertrag, Arras-Vertrag oder Optionsvertrag, sollte ein aktueller Grundbuchauszug eingeholt und sorgfältig analysiert werden.

Besonders häufig übersehene Aspekte sind:

In rechtlicher Hinsicht sollte ferner geprüft werden, ob die Immobilie vermietet oder gar besetzt (okupa) ist. Sofern die Immobilie vermietet ist, sollten der zugrundeliegende Mietvertrag sowie die ordnungsgemäße Zahlung der Mieten geprüft werden. 

2. Fehler bei der technischen Prüfung der kaufgegenständlichen Immobilie

Die unzureichende technische Prüfung einer Immobilie vor dem Kauf kann zu erheblichen Problemen und unerwarteten Kosten führen. Der Zustand eines Gebäudes ist ein entscheidender Faktor für den langfristigen Wert und die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie.

Nach unserer Erfahrung gibt es nicht wenige Käufer, die sich in erster Linie auf den Kaufpreis und ggfs. die Lage konzentrieren, dabei aber die gründliche technische Überprüfung der Immobilie außer Acht lassen – und dies bei erheblichen Vermögenswerten:

3. Privatschriftliche Vorverträge und ihre Fehlerquellen

Beim Immobilienkauf in Spanien ist der Abschluss privatschriftlicher Vorverträge wie eines Reservierungs-, Arras- oder Optionsvertrags weit verbreitet – unabhängig von einem gesondert zu betrachtenden Maklervertrag. 

Bei der Gestaltung und dem Abschluss dieser (Vor-)Verträge können jedoch zahlreiche Fehler auftreten, die bei unbedachtem Vorgehen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken für den Käufer mit sich bringen:

4. Unzureichend berücksichtigte Vorgaben des spanischen Verwaltungsrechts, Städtebaurechts, Küstenrechts

Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts werden nicht selten folgende Punkte nur unzureichend in privatschriftlichen Vorverträgen behandelt:

5. Fallstricke mit Blick auf Kosten und Steuern beim Immobilienkauf in Spanien

Was die Kosten beim Immobilienerwerb angeht, sollten nicht nur die klassischen Nebenkosten in die Finanzplanung einbezogen werden, sondern auch zukünftige Mobiliarkosten oder mögliche erhebliche Renovierungskosten (mitunter sollten hier 10-20% vom Kaufpreis zusätzlich kalkuliert werden).

Nichtansässige in Spanien haben in der Regel größere Hürden zu überwinden, wenn es um die Beantragung einer Immobilienfinanzierung bei einer spanischen Bank geht.

Der Umgang mit Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber seiner Eigentümergemeinschaft sowie etwaigen Rückständen bei der Grundsteuer sollte unbedingt geregelt werden.

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Immobilienkauf in Spanien - Auszug unserer Beratungsleistungen

Die anwaltliche Beratung im Immobilienrecht zählt zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Begleitung von Immobilientransaktionen in Spanien.

Wir übernehmen die Erstellung, Gestaltung und Überprüfung mehrsprachiger Verträge – sei es im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf oder in Bezug auf Finanzierungsvereinbarungen. Dabei berücksichtigen wir die spezifischen Besonderheiten der jeweiligen Autonomen Region, sofern einschlägig.

Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Praxiserfahrung und fundierten Kenntnis der örtlichen Gepflogenheiten. Darüber hinaus stehen wir bei Finanzierungsfragen in Spanien mit einem serviceorientierten Ansatz in allen Belangen unterstützend zur Seite.

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