Fehler beim Immobilienkauf in Spanien
Rechtsanwalt & Abogado
Der Immobilienkauf in Spanien kann nicht wenige Fallstricke mit sich bringen, da Käufer häufig über unzureichende Kenntnisse rechtlicher und steuerlicher Art verfügen. Nachfolgend haben wir einige allgemeine rechtliche Fehler zusammengestellt, die in der Praxis immer wieder vorkommen.
1. Unzureichende Prüfung der rechtlichen Lage der kaufgegenständlichen Immobilie
Ein häufiger Fehler beim Immobilienkauf in Spanien ist es, den Grundbuchauszug (nota simple informativa) nicht rechtzeitig oder nur oberflächlich zu prüfen. Bereits vor der Unterzeichnung privatschriftlicher Vorverträge, wie etwa einem Reservierungsvertrag, Arras-Vertrag oder Optionsvertrag, sollte ein aktueller Grundbuchauszug eingeholt und sorgfältig analysiert werden.
Besonders häufig übersehene Aspekte sind:
- Eigentumsverhältnisse: Ist der Verkäufer tatsächlich als Volleigentümer im Grundbuch eingetragen? Fällt das Eigentum in irgendeiner Weise bedingt durch bestehende Nießbrauchrechte / nacktes Eigentum auseinander?
- Eigentümergemeinschaft: Handelt es sich um eine Immobilie innerhalb einer Eigentümergemeinschaft?
- Übereinstimmung mit dem Kataster: Sind die Daten des Grundbuchs mit dem des Katasters koordiniert?
- Lasten: Sind Hypotheken, Pfändungen (embargos) oder andere bedenkliche Lasten im Grundbuch eingetragen?
- Weitere Belastungen: Sind Dienstbarkeiten, Vorkaufs- oder Rückkaufsrechte (derecho de tanteo y retracto) der jeweiligen Gemeinde im Grundbuch eingetragen?
In rechtlicher Hinsicht sollte ferner geprüft werden, ob die Immobilie vermietet oder gar besetzt (okupa) ist. Sofern die Immobilie vermietet ist, sollten der zugrundeliegende Mietvertrag sowie die ordnungsgemäße Zahlung der Mieten geprüft werden.
2. Fehler bei der technischen Prüfung der kaufgegenständlichen Immobilie
Die unzureichende technische Prüfung einer Immobilie vor dem Kauf kann zu erheblichen Problemen und unerwarteten Kosten führen. Der Zustand eines Gebäudes ist ein entscheidender Faktor für den langfristigen Wert und die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie.
Nach unserer Erfahrung gibt es nicht wenige Käufer, die sich in erster Linie auf den Kaufpreis und ggfs. die Lage konzentrieren, dabei aber die gründliche technische Überprüfung der Immobilie außer Acht lassen – und dies bei erheblichen Vermögenswerten:
- Fehlende oder unzureichende Prüfung von Feuchtigkeitsschäden, Bauschäden.
- Unzureichende Prüfung des Zustands der Installationen.
- Keine Gutachterbeauftragung bei (erheblichen) Kaufpreisen.
- Fehlende Ermittlung des potentiellen Renovierungsbedarfs.
3. Privatschriftliche Vorverträge und ihre Fehlerquellen
Beim Immobilienkauf in Spanien ist der Abschluss privatschriftlicher Vorverträge wie eines Reservierungs-, Arras- oder Optionsvertrags weit verbreitet – unabhängig von einem gesondert zu betrachtenden Maklervertrag.
Bei der Gestaltung und dem Abschluss dieser (Vor-)Verträge können jedoch zahlreiche Fehler auftreten, die bei unbedachtem Vorgehen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken für den Käufer mit sich bringen:
- Fehlende oder unklare Regelungen zur Rückabwicklung vor der Errichtung der öffentlichen Kaufurkunde – etwa für den Fall, dass die Finanzierung nicht zustande kommt oder bedenkliche städtebaurechtliche Verfahren anhängig sind.
- Fehlende / Fehlerhafte Einarbeitung wesentlicher Vertragsbedingungen.
- Zahlungsmodalitäten, Kostenregelungen unklar bzw. fehlerhaft.
- Vorschnelle Zahlung von erheblichen Vorleistungen an Verkäuferseite ohne gründliche Prüfung, Zahlungen an Vertragsunbeteiligte, fehlende Anrechnungsmechanismen, Vorauszahlungen an (unberechtigten) Makler statt Verkäufer.
- Noch vorzunehmende Zwischenschritte nicht klar definiert, z.B. Löschung einer bedenklichen Last vor Errichtung der Escritura, Mängelausbesserungsarbeiten bei Schimmel oder Feuchtigkeitseindringungen vor dem Kauf, Einholung fehlender Bewohnbarkeitsbescheinigung.
- Fehlende Modalitäten, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit der notarielle Beurkundungstermin organisiert werden kann.
- Vorgehen bei Begehung wesentlicher Pflichtverletzungen.
- Fehlende Regelung, wer die Maklerkosten trägt.
- Fehlende Garantien verwaltungsrechtlicher, städtebaulicher und/oder steuerrechtlicher Art.
4. Unzureichend berücksichtigte Vorgaben des spanischen Verwaltungsrechts, Städtebaurechts, Küstenrechts
Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts werden nicht selten folgende Punkte nur unzureichend in privatschriftlichen Vorverträgen behandelt:
- Umgang mit fehlender oder nicht mehr gültiger Bewohnbarkeitsbescheinigung.
- (Rechtlicher) Umgang mit rechtswidrig errichteten Bauten auf dem Grundstück.
- Immobilie im städtebaulichen "Außenbereich" und der Umgang damit.
- Umgang mit anhängigen städtebaulichen Verfahren.
- Unzureichend berücksichtigte Nutzungsbeschränkungen nach Maßgabe des Küstengesetzes.
- Umgang mit Gütern von nationalem kulturellem Interesse.
- Fehlende oder abgelaufene Konzessionen (Küstenrecht).
5. Fallstricke mit Blick auf Kosten und Steuern beim Immobilienkauf in Spanien
Was die Kosten beim Immobilienerwerb angeht, sollten nicht nur die klassischen Nebenkosten in die Finanzplanung einbezogen werden, sondern auch zukünftige Mobiliarkosten oder mögliche erhebliche Renovierungskosten (mitunter sollten hier 10-20% vom Kaufpreis zusätzlich kalkuliert werden).
Nichtansässige in Spanien haben in der Regel größere Hürden zu überwinden, wenn es um die Beantragung einer Immobilienfinanzierung bei einer spanischen Bank geht.
Der Umgang mit Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber seiner Eigentümergemeinschaft sowie etwaigen Rückständen bei der Grundsteuer sollte unbedingt geregelt werden.
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