
Spanien: Bedeutung der Begriffe NIE, NIF, DNI

Rechtsanwalt & Abogado
Was ist die NIE-Nummer in Spanien und wozu wird sie benötigt?
Wer als Nicht-Spanier in Spanien z. B. eine Immobilie kaufen oder erben möchte, benötigt eine NIE-Nummer. Doch was steckt dahinter?
Bei der NIE-Nummer handelt es sich um die Número de Identidad de Extranjero, die spanische Ausländer-Identifikationsnummer.
Die NIE ist für Nicht-Spanier zwingend erforderlich, wenn sie in Spanien bedeutende (Rechts-)Geschäfte tätigen möchten, wie etwa einem Immobilienkauf. Auch ist eine Anstellung oder eine Bankkontoeröffnung ohne NIE grundsätzlich nicht möglich.
Der NIE kommt daher eine überragende praktische Bedeutung zu.
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NIE-Nummer in Spanien beantragen: Neue gesetzliche Grundlage und zuständige Stellen
Rechtsgrundlage für die Erteilung der NIE in Spanien ist das Königliche Dekret 1155/2024 vom 19. November („RD 1155/2024“).
Aktuell: Dieses Königliche Gesetz hat die bisherige Rechtsgrundlage, das Königliche Dekret 557/2011 vom 20. April („RD 557/2011“) ersetzt. Das RD 557/2011 ist seit dem 20. Mai 2025 nicht mehr in Kraft.
Gemäß Artikel 205 Abs. 2 RD 1155/2024 stellt die NIE die Identifikationsnummer des entsprechenden Ausländers dar.
Ausländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen oder anderen Interessen mit Spanien in Verbindung stehen, erhalten nach Artikel 205 Abs. 1 RD 1155/2024 die NIE zu Identifikationszwecken.
In diesen Fällen kann die NIE persönlich beantragt werden. Zuständig hierfür sind nach Artikel 205 Abs. 4 RD 1155/2024:
- die Generaldirektion der Polizei (Dirección General de la Policía)
- die Behörden für Angelegenheiten von Ausländern (Oficinas de Extranjería)
- die Polizeidienststellen (Comisiarías de policía)
NIE-Nummer aus dem Ausland beantragen: Wer ist zuständig?
Nach Artikel 205 Abs. 4 S. 2 RD 1155/2024 ist bei einer Antragstellung für die Erteilung der NIE die Zentrale Dienststelle für Ausländer- und Grenzangelegenheiten (Comisaría General de Extranjería y Fronteras) zuständig. Sie ist bei den spanischen Konsulaten im Ausland eingegliedert.
Wie lange dauert die Zuteilung der NIE-Nummer nach Antragseinreichung?
Gemäß Artikel 205 Absatz 5 RD 1155/2024 ist die zuständige Behörde verpflichtet, innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Antrags zu entscheiden.
Bei der Einholung einer NIE-Nummer über die spanischen Konsulate dauern die Bearbeitungszeiten länger, teilweise – so nach eigenen Angaben – bis zu 12 Wochen.
Welche Unterlagen braucht man für die NIE-Beantragung in Spanien?
Erfolgt die Antragstellung auf Zuteilung der NIE aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen, sind folgende Dokumente beizubringen:
- Antragsformular EX-15 (ausgefüllt und entsprechend unterzeichnet)
- Maschinell ausgefülltes Formblatt 790, Code 12; Zahlungsnachweis Verwaltungsgebühr
- Ausweisdokument im Original und Kopie (Personalausweis oder Reisepass)
- Schreiben über die wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Hintergründe zwecks Antragsbegründung (z.B. geplanter Immobilienkauf, beabsichtigte Erbschaftsannahme, etc.)
Kann jemand die NIE für mich beantragen? Vollmacht und Voraussetzungen
Ja, die Antragstellung auf Zuteilung einer NIE kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
Bei einer Vertretung für die NIE-Antragstellung sind neben den bereits genannten Dokumenten auch folgende weitere Unterlagen beizubringen:
- Notariell errichtete Vollmachtsurkunde, zweisprachig, versehen mit Haager Apostille
- Beglaubigte Abschrift des Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass)
- Beglaubigte Übersetzung ins Spanische, sofern keine entsprechende Übersetzung vorliegt; wenn Vollmachtsurkunde zweisprachig aufgesetzt ist, reicht dies regelmäßig aus
NIE bei der spanischen Steuerbehörde registrieren (Formular 030)
Nach erstmaliger Einholung der NIE ist diese über das steuerliche Formblatt 030 bei den spanischen Steuerbehörden zu registrieren, sog. declaración censal de alta en el censo de obligados tributarios („declaración censal“).
Was bedeutet DNI in Spanien? Spanischer Personalausweis erklärt
Der nationale Personalausweis spanischer Staatsangehöriger wird als Documento Nacional de Identidad bezeichnet, kurz DNI.
Gemäß Artikel 4 Abs. 1 des Königlichen Dekrets 255/2025 vom 1. April („RD 255/2025“) haben alle spanischen Staatsangehörigen das Recht auf Ausstellung eines eigenen Personalausweises. Spanische Staatsangehörige sind mit Vollendung des 14. Lebensjahres verpflichtet, sich eine DNI ausstellen zu lassen.
Jeder DNI wird nach Artikel 2 Abs. 2 RD 255/2025 eine persönliche Nummer zugewiesen, die als allgemeine persönliche numerische Kennung gilt. Diese gilt auch als NIF.
Was bedeutet NIF in Spanien? Wie unterscheidet sich die NIF von der NIE?
Die NIF (Número de Identificación Fiscal) ist die spanische Steuernummer. Sie dient – ähnlich wie die Steuer-Identifikationsnummer in Deutschland – der individuellen steuerlichen Identifikation.
Wie bereits erwähnt, ist bei spanischen Staatsangehörigen die NIF identisch mit der DNI-Nummer.
Bei ausländischen Personen wird in steuerlichen Zusammenhängen die NIE-Nummer verwendet – sie fungiert insofern wie eine NIF.
Der Unterschied: Die NIE ist primär eine Ausländeridentifikationsnummer.
NIF für Unternehmen und Organisationen: Was gilt für juristische Personen in Spanien?
Darüber hinaus teilen die spanischen Steuerbehörden juristischen Personen und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit gemäß Artikel 1 des Ministerialerlasses EHA/451/2008 vom 20. Februar* (“ EHA/451/2008″) eine steuerliche Identifikationsnummer zu. Diese wird auch als NIF bezeichnet.
Die den juristischen Personen und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit zugewiesene NIF beginnt mit dem Buchstaben „N“, um die ausländische Natur hervorzuheben, vgl. Artikel 4 EHA/451/2008 .
Betriebsstätten ausländischer juristischer Personen beginnt in Spanien mit dem Buchstaben „W“.
*Orden EHA/451/2008, de 20 de febrero, por la que se regula la composición del número de identificación fiscal de las personas jurídicas y entidades sin personalidad jurídica.
NIF-Beantragung für ausländische Unternehmen in Spanien: Voraussetzungen und Dokumente
Benötigt eine juristische Person aus dem Ausland eine NIF, d.h. ein Unternehmen, das etwa noch nicht über eine Betriebsstätte in Spanien verfügt, sind unter anderem folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Nachweis der rechtswirksamen Gründung
- Bescheinigung über ihr Bestehen (neben HR-Auszug, z.B. nachzuweisen über notarielle Bescheinigung, Bescheinigung durch zuständiges Finanzamt)
- Kopie der persönlichen Steuernummer (NIF / NIE) des gesetzlichen Vertreters der ausländischen juristischen Personen;
- Steuerliches Formblatt 036, unterzeichnet durch gesetzlichen Vertreter; ggfs. im Einzelfall in Verbindung mit Formblatt 030;
- Nachweis der Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person;
- Bei Vertretereinholung: notarielle Vollmachtsurkunde (direkt zweisprachig oder beeidigt übersetzt und mit Haager Apostille versehen);
Zudem empfiehlt sich die Einrichtung eines DEHú-Zugangs für elektronische Behördenmitteilungen.
Was bedeutet CIF in Spanien?
Die CIF (= Código de Identificación Fiscal) war die ehemalige Bezeichnung für die Steueridentifizierungsnummer. Sie existiert nicht mehr.
Die CIF wurde durch Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 1065/2007 vom 27. Juli durch die vorgenannte NIF-Nummer ersetzt.
Der Begriff „CIF“ wird jedoch teilweise noch umgangssprachlich genutzt, meint aber stets die NIF.
FAQ zu NIE und NIF
Kann man die NIE in Deutschland beantragen?
Ja. Die Einholung ist über die spanischen Konsulate grundsätzlich möglich. Der entsprechende Bearbeitungsprozess kann mitunter bis zu 12 Wochen dauer. Schneller geht die Einholung in Spanien. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf.
Kann man ohne NIE-Nummer in Spanien arbeiten?
Für ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis, das bei den spanischen Sozialversicherungsbehörden anzumelden ist, bedarf es der NIE.
Wie viel kostet die NIE?
Die reine Verwaltungsgebühr beläuft sich auf knapp 10 € – kann im Einzelfall aufgrund eines zusätzlichen Bedarfs etwas teurer sein. Hinzukommen bei nicht persönlicher Einholung noch Servicepauschalen, die am Markt variieren.
Wie lange dauert die NIE-Bearbeitung in Spanien?
Es ist von einem mehrwöchigen Prozess auszugehen. Bei einer Bevollmächtigung ist auch der Prozess der Errichtung der notariellen Vollmachtsurkunde und der Einholung der Haager Apostille zeitlich zu berücksichtigen – ggfs. auch der Zeitaufwand für die Anfertigung einer beeidigten Übersetzung.
Wo kann ich auf Mallorca die NIE-Nummer beantragen?
Ausweislich der amtlichen Informationen bei der „Oficina de Extranjería en Palma“. Eine vorherige Terminvereinbarung (cita previa) ist erforderlich.
Was ist die NIE verde (grüne NIE) in Spanien?
Es handelt sich dabei um eine kleine grüne Karte – sogenanntes certificado de registro de ciudadano de la unión europea darstellt – sie dient dem Nachweis der Ansässigkeit eines Bürgers eines EU-Mitgliedstaats in Spanien mittels der Eintragung im entsprechenden amtlichen Register.