Fehler beim Immobilienkauf in Spanien

Fehler beim Immobilienkauf in Spanien

Avatar
Steven Rudmann
Rechtsanwalt & Abogado
Letzter Bearbeitungsstand: 06.01.2026

Beim Immobilienkauf bzw. Hauskauf in Spanien lauern zahlreiche rechtliche und steuerliche Fallstricke. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich ein Käufer zum ersten Mal mit dem spanischen Rechtsverkehr in Berührung kommt.

Nachfolgend haben wir häufige Problempunkte zusammengestellt, die in der Praxis auftreten und mitunter erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken nach sich ziehen können.

Sie beabsichtigen einen Immobilienkauf in Spanien?

Unser Team berät interessierte Immobilienkäufer in ganz Spanien. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung zeichnen uns durch einen hoch personalisierten Beratungsansatz aus. Nehmen Sie gerne Kontakt für ein unverbindliches und kostenfreies Erstberatungsgespräch mit uns auf.

1. Unzureichende Prüfung der rechtlichen Lage der kaufgegenständlichen Immobilie

Ein in der Praxis häufig anzutreffender Fehler beim Immobilienkauf in Spanien besteht darin, einen entsprechenden Grundbuchauszug (nota simple informativa) nicht rechtzeitig vor dem Abschluss privatschriftlicher Vorverträgen zu prüfen oder lediglich oberflächlich auszuwerten.

Bereits vor der Unterzeichnung privatschriftlicher Vorverträge, wie etwa einem Reservierungsvertrag, Arras-Vertrag oder Kaufoptionsvertrag, sollte ein aktueller Grundbuchauszug eingeholt und im Detail analysiert werden.

Häufig übersehene Aspekte betreffen insbesondere:

Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Immobilie vermietet oder gar titellos besetzt ist – umgangssprachlich hört man hier oft vom Begriff der „okupa“. 

Sofern die Immobilie vermietet ist, sollte der Inhalt des zugrundeliegenden Mietvertrags geprüft werden sowie die ordnungsgemäße Zahlung der monatlichen Mieten sichergestellt sein. Auch sollte ein Blick darauf geworfen werden, ob Vorkaufs- und Rückkaufsrechte des Mieters vertraglich ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus sollte bei Nichtspaniern daran gedacht werden, die spanische Ausländeridentifikationsnummer (NIE) rechtzeitig einzuholen.

2. Fehler bei der technischen Prüfung der kaufgegenständlichen Immobilie

Die unzureichende technische Prüfung vor einem spanischen Immobilienerwerb kann im ungünstigen Fall zu erheblichen Problemen und unerwarteten Kosten führen.

Der Zustand des Gebäudes ist ein entscheidender Faktor für den langfristigen Wert und die künftigen Nutzungsmöglichkeiten.

Nach unserer Erfahrung gibt es nicht wenige Käufer, die sich in erster Linie auf den Kaufpreis und ggfs. die Lage konzentrieren, dabei aber die gründliche technische Überprüfung der Immobilie außer Acht lassen – und dies bei erheblichen Vermögenswerten:

Technische Unterstützung in Spanien benötigt?

Wir verfügen über ein umfangreiches Kontaktnetzwerk zu technischen Architekten in ganz Spanien. Sprechen Sie uns bei Bedarf gerne unverbindlich an.

3. Privatschriftliche Vorverträge und ihre Fehlerquellen

Beim Immobilienkauf in Spanien kommt es häufig zum Abschluss privatschriftlicher Vorverträge wie eines Reservierungs-, Arras- oder Optionsvertrags – unabhängig von einer gesondert zu betrachtenden Maklervereinbarung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn gegebenenfalls noch Zwischenschritte durchgeführt werden müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Bei der Gestaltung der Regelungen der privatschriftlichen Vorverträge können jedoch zahlreiche Fehler auftreten, die bei unbedachtem Vorgehen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken für den Käufer mit sich bringen:

4. Unzureichend berücksichtigte Vorgaben des spanischen Verwaltungsrechts, Städtebaurechts, Küstenrechts

Im Zuge der Vorbereitung der Immobilientransaktion werden im Bereich des öffentlichen Rechts insbesondere folgende Aspekte in privatschriftlichen Vorverträgen nicht selten unzureichend geregelt:

5. Fallstricke mit Blick auf Kosten und Steuern beim Immobilienkauf in Spanien

Was die Kosten beim Immobilienerwerb angeht, sollten nicht nur die klassischen Nebenkosten in die Finanzplanung einbezogen werden, sondern auch zukünftige Kosten für die Anschaffung des Mobiliar und ggfs. mögliche Renovierungskosten – mitunter sollten in dieser Hinsicht 10-20% vom Kaufpreis zusätzlich in die Budgetplanungen eingepreist werden.

Nichtansässige in Spanien haben in der Regel größere Hürden zu überwinden, wenn es um die Beantragung einer Immobilienfinanzierung bei einer spanischen Bank geht.

Der Umgang mit Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber seiner Eigentümergemeinschaft sowie etwaigen Rückständen bei der Grundsteuer sollte unbedingt geregelt werden.

Kaufpreiszahlung beim Immobilienkauf in Spanien

Kaufpreisabwicklung beim Immobilienkauf in Spanien

Immobilienkauf in Katalonien

Immobilienkauf in Spanien

Sie haben weitere Anliegen oder Rückfragen zu typischen Fallstricken beim Immobilienkauf in Spanien?

Wir stehen Ihnen per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch zur Verfügung. Auf Anfragen reagieren wir schnell.

Kontakt aufnehmen