Immobilienkauf in Valencia (Autonome Region), einschließlich Alicante, Costa Brava - Das müssen Sie wissen (2025)
Rechtsanwalt & Abogado
Inhaltsübersicht
Von den Metropolstädten Valencia und Alicante über mediterrane Küstenorte wie Dénia und Altea (Costa Blanca) bis hin zu den ländlichen Gegenden des Hinterlands – wer in der Autonomen Region Valencia eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich mit den geltenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen vertraut machen.
Allgemeine Anmerkungen zum Immobilienkauf in Valencia
Bei einem Kauf-/Verkaufsgeschäft über eine Immobilie in der Autonomen Region Valencia kommen grundsätzlich die einschlägigen Regelungen des spanischen Zivilgesetzbuches zur Anwendung. Für die Objektsuche bietet sich beispielsweise die Einschaltung eines Maklers oder die Suche in Eigenregie an.
Weitere Unterlagen
Obwohl die Käuferseite bereits zu Beginn der Vertragsanbahnung von der Verkäuferseite die Vorlage der nachfolgend aufgeführten Unterlagen verlangen sollte, müssen grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Beurkundung des Kaufvertrags auch folgende Unterlagen vorliegen:
- Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética)
- Wichtiger Unterschied zu anderen Autonomen Region (!): keine Bewohnbarkeitsbescheinigung, sondern Eigenverantwortlichkeitserklärung (Declaración responsable)*;
- Nachweis über die Zahlung der letzten Grundsteuer (wir empfehlen, sich die Zahlungsnachweise über die letzten vier Jahre vorzeigen zu lassen)
- Ggfs. Bescheinigung, mit den Zahlungen an die entsprechende Eigentümergemeinschaft auf dem Laufenden zu sein**
- Ggfs. IEE-Bescheinigung (Informe de Evaluación de Edificio) bei Gebäuden, die älter als 50 Jahre alt sind
- Ggfs. Bescheinigung der Bank bzgl. wirtschaftlich abgelöster Hypothek zu Zwecken der Löschung einer noch im Eigentumsregister eingetragenen Hypothek
* Decreto 12/2021, de 22 de enero, del Consell de regulación de la declaración responsable de primera ocupación y sucesivas de viviendas
**Auch die Satzung und die letzten Beschlüsse der entsprechenden Eigentümergemeinschaft sollte man sich vorzeigen lassen; mehr erfahren
Steuern beim Kauf einer Neubauimmobilie auf in der Autonomen Region Valencia (2025)
Bei dem Kauf einer in der Autonomen Region Valencia gelegenen Neubauwohnimmobilie durch eine Privatperson von einem Bauträger fällt zum einen die spanische Umsatzsteuer (IVA) mit einem Steuersatz von 10% auf den Kaufpreis an.
Daneben fällt die Beurkundungs- bzw. Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados, AJD) an. Derzeit beträgt diese auf in Valencia 1,5%. Bei einem Kauf zur Begründung des Erstwohnsitzes kann sich die AJD auf 0,1% reduzieren – muss im Einzelfall geprüft werden.
Steuern beim Kauf einer Bestandsimmobilie in der Autonomen Region Valencia
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie in der Autonomen Region Valencia fällt die Vermögensübertragungssteuer an, die sogenannte ITP-Steuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales).
Bis zu einem Immobilienkaufpreis in Höhe von 1.000.000,- € beläuft sich der ITP-Steuersatz generell auf 10% des Kaufpreises (siehe hier). Dieser ITP-Steuersatz ist einer der höchsten in Spanien. Reduzierte ITP-Steuersätze gelten beispielsweise für Käufer unter 35 Jahren.
Übersteigt der Kaufpreis 1.000.000,- €, beträgt der ITP-Steuersatz 11% des Kaufpreises, vorbehaltlich des Anwendungsfalls für reduzierte ITP-Steuersätze.
Weitere Kosten
– Notarkosten (abhängig vom Einzelfall, grob zwischen 0,8-1,1% des KP)
– Verwaltungsgebühren des Eigentumsregisters (abhängig vom Einzelfall)
– Rechtsanwaltshonorare
– Ggfs. Kosten einer Agentur (gestoría), die die Abwicklung übernimmt
Sie haben weitere Anliegen oder Rückfragen?
Wir stehen Ihnen per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch zur Verfügung. Uns zeichnen schnelle Reaktionszeiten aus.
Kontakt aufnehmenUnsere Beratungsleistungen zum Immobilienkauf in der Autonomen Region Valencia
Unter anderem:
– Vollumfängliche rechtliche Beratung zum Immobilienkauf und anwaltliche Vertretung in allen Phasen
– Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Reservierungsverträgen, Optionsverträgen und/oder Arras-Verträgen (privatschriftlicher Kaufvorvertrag)
– Prüfung von Entwürfen notarieller Immobilienkaufverträge (u.a. auf käufer- oder verkäufernachteilige Klauseln, keine widersprüchlichen Klauseln) und anderer relevanter Unterlagen im Vorfeld eines Immobilienkaufs, u.a. Grundbuchauszug, Teilungserklärung, usw., sowie ggfs. Vorbereitung von Änderungsvorschlägen oder Aufsetzen eines neuen Entwurfs
– Durchsetzungsstarke Verhandlung von Vertragsinhalten
– Vorbereitende Korrespondenz mit dem beurkundenden Notar
– Anwaltliche Begleitung beim Notartermin
– Anwaltlicher Beistand bzw. gerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Immobilienkauf
– Bei Bedarf: Beratung zur touristischen Vermietung