Immobilienkauf auf Teneriffa (2025) - Allgemeine rechtliche Hinweise
Rechtsanwalt & Abogado
Teneriffa – eine Insel der Sonne, des Meeres und vielseitiger Möglichkeiten im Bereich Real Estate, sei es beim Kauf einer Ferienimmobilien, eines Hauses für den dauerhaften Wohnsitz oder als Investition. Gefragte Zonen für Immobilien auf Teneriffa befinden sich unter anderem in Santa Cruz de Tenerife und La Laguna sowie Costa Adeje. Nachfolgend finden Sie einige grundlegende rechtliche Informationen.
Inhaltsübersicht
Rechtlicher Rahmen für den Immobilienkauf auf Teneriffa
Für den Immobilienerwerb auf Teneriffa kommen aus zivilrechtlicher Sicht grundsätzlich die allgemeinen Regelungen des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil, „CC“) zur Anwendung. Denn auf den Kanarischen Inseln besteht kein besonderes Zivilgesetzbuch.
Rechtliche Herausforderungen können beim angestrebten Kauf einer Immobilie auf Teneriffa z. B. durch das Vorhandensein von Schwarzbauten, das Fehlen eines Energieausweises oder die Einordnung der Immobilie oder des Grundstücks in einen besonderen städtebaulichen Schutzbereich entstehen.
Steuern beim Immobilienkauf auf Teneriffa
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf Teneriffa fällt für den nach Artikel 8 lit. a) Königliches Gesetzesdekret 1/1993 vom 24. September steuerpflichtigen Käufer die ITP-Steuer an. Der allgemeine ITP-Steuersatz beträgt bei dem Erwerb einer Bestandsimmobilie derzeit 6,5% vom Kaufpreis, vgl. Artikel 31 lit. a) Gesetzesdekret 1/2009 vom 21. April* – kann sich aber aufgrund besonderer Umstände reduzieren, z.B. bei einem Immobilienkäufer unter 35 Jahren.
Beim Kauf einer Neubauimmobilie einer natürlichen Person von einem Bauträger fällt die kanarische Umsatzsteuer (IGIC, Impuesto General Indirecto de Canaria) an, die derzeit 7% vom Kaufpreis beträgt. Des Weiteren fällt im Zuge des Beurkundungsaktes der öffentlichen Kaufurkunde die Stempel- bzw. Beurkundungssteuer an (AJD, Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados). Auf den Kanarischen Inseln beträgt der AJD-Steuersatz derzeit 0,75%.
Frist zur Einreichung der kaufbezogenen Steuererklärung und Abführung
Im Einklang mit Artikel 39 des Gesetzesdekrets 5/2021 vom 20. Oktober (Decreto-Legislativo 1/2009, de 21 de abril, por el que se aprueba el Texto Refundido de las disposiciones legales vigentes dictadas por la Comunidad Autónoma de Canarias en materia de tributos cedidos) beträgt auf den Kanarischen Inseln die Frist zur Einreichung der ITP-Steuererklärung sowie Abführung der entsprechenden Steuerbeträge im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Bestandsimmobilie ein Monat ab dem Beurkundungszeitpunkt.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden Säumniszuschläge erhoben.
Die entsprechende Steuererklärung ist im Wege der Selbstveranlagung (autoliquidación) einzureichen.
Notarkosten beim Immobilienerwerb auf Teneriffa
Notarkosten für die Erteilung der öffentlichen Kaufurkunde bewegen sich in Andalusien regelmäßig zwischen 0,5% bis 0,75% des Kaufpreises.
Verwaltungsgebühren des Eigentumsregisters
Für die Eintragung der öffentlichen Kaufurkunde im entsprechenden Eigentumsregister (Registro de la Propiedad) fallen ca. 0,75% des Kaufpreises an.
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Kontakt aufnehmenUnsere Beratungsleistungen zum Immobilienkauf auf Teneriffa
Unter anderem:
– Rechtliche Beratung zum Immobilienkauf auf Teneriffa und Vertretung in allen Phasen – auch beim Immobilienverkauf
– Prüfung von Entwürfen notarieller Immobilienkaufverträge und anderer relevanter Unterlagen im Vorfeld eines Immobilienkaufs, u.a. Grundbuchauszug, Teilungserklärung, usw., sowie ggfs. Vorbereitung von Änderungsvorschlägen oder Aufsetzen eines neuen Entwurfs
– Durchsetzungsstarke Verhandlung von Vertragsinhalten
– Vorbereitende Korrespondenz mit dem beurkundenden Notar
– Anwaltliche Begleitung beim Notartermin
– Anwaltlicher Beistand bzw. gerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Immobilienkauf