Touristische Vermietung in Valencia (Autonome Region) über Online-Plattformen wie Airbnb
Rechtsanwalt & Abogado
Die touristische Vermietung von Immobilien in Valencia (Autonome Region) – insbesondere über Online-Plattformen wie Airbnb – unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Mit dem Gesetzesdekret 9/2024 vom 2. August nahm der Gesetzgeber in Valencia vergangenes Jahr entscheidende Änderungen an der geltenden Tourismusgesetzgebung vor. Dieser Artikel bietet einen aktuellen rechtlichen Überblick zur touristischen Vermietung in Valencia.
Regelungen zur touristischen Vermietung in Valencia
Mit der Verabschiedung des Gesetzesdekrets 9/2024 vom 2. August* nahm der Gesetzgeber der Autonomen Gemeinschaft Valencia zuletzt Änderungen am Gesetz 15/2018 vom 7. Juni** über Tourismus, Freizeit und Gastgewerbe der Comunitat Valenciana sowie am Dekret 10/2021 vom 22. Januar*** über die touristische Vermietung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia vor.
* Decreto-ley 9/2024, de 2 de agosto, del Consell, de modificación de la normativa reguladora de las viviendas de uso turístico.
** Ley 15/2018, de 7 de junio, de turismo, ocio y hospitalidad de la Comunitat Valenciana.
*** Decreto 10/2021, de 22 de enero, del Consell, de aprobación del Reglamento regulador del
alojamiento turístico en la Comunitat Valenciana.
NRA-Nummer in Valencia benötigt? Kostenfreie Erstberatung zur touristischen Vermietung in Valencia (Autonome Region)
Bei Fragen zur touristischen Vermietung in Valencia (Autonome Region) oder auch der Einholung der spanienweit eingeführten NRA-Nummer unterstützt unsere Kanzlei gerne – persönlich und ohne Erstberatungshonorar. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich.
Wie wird die touristische Wohneinheit in Valencia definiert? Was gilt als touristische Vermietung?
Nach Artikel 65 Gesetz 15/2018 vom 7. Juni gelten touristische Wohneinheiten (viviendas de uso turístico) in der Comunidad Valenciana solche, die als vollständige Immobilien unabhängig von ihrer Art zu einem Preis unter der Bedingung ihrer sofortigen Verfügbarkeit zu touristischen Zwecken für einen Zeitraum von höchstens 10 Tagen vermietet werden – und zwar kontinuierlich gegenüber demselben Mieter. Eine reine Zimmervermietung ist insoweit nicht möglich.
Gemeindliche Vereinbarkeitsbescheinigung mit dem Städtebaurecht für die touristische Vermietung in Valencia
Für die touristische Vermietung einer Immobilie in Valencia muss eine gemeindliche Vereinbarkeitsbescheinigung (informe municipal de compatibilidad urbanística) vorliegen oder ein gleichwertiges durch Vorschriften bestimmtes Dokument.
Dazu müssen gegebenenfalls die erforderlichen gemeindlichen Genehmigungen für diese Nutzung oder Tätigkeit bestehen.
NRA-Nummer für die touristische Vermietung über eine Online-Plattform wie Airbnb
Eigentümer, die ihre in der Autonomen Region von Valencia belegene Immobilie touristisch über eine Online-Plattform wie Airbnb zur Vermietung anbieten, müssen vor dem 1. Juli 2025 die sogenannte NRA-Nummer (número de registro de alquiler) über das zuständige Eigentumsregister einholen.
Die im Eigentumsregister einzutragende NRA ist nach Erhalt den Online-Plattformen mitzuteilen.
Unter Berücksichtigung aktueller Presseberichte ist von verstärkten behördlichen Kontrollen zu rechnen. Bei Zuwiderhandlungen können empfindliche Bußgelder drohen.
Registrierung im Tourismusregister von Valencia und erforderliche Unterlagen
Die Eintragung in das Tourismusregister von Valencia erfolgt über die Einreichung einer Eigenverantwortlichkeitserklärung (declaración responsable). Das Verfahren trägt die Bezeichnung Autoregistro de viviendas de uso turístico.
In diesem Kontext sind auch Nachweise über die Eigentümerschaft an der jeweiligen Immobilie beizubringen sowie Angaben über die Einhaltung technischer Mindestanforderungen.
Gleiches gilt für die Bestätigung über das Vorliegen einer Bewohnbarkeitsbescheinigung, hier die licencia de primera o segunda ocupación de vivienda im Sinne des Dekrets 12/2021 vom 22. Januar.
Der Eigenverantwortlichkeitserklärung sind zudem ein (Haftpflicht-)Versicherungsnachweis und, sofern zutreffend, die Zustimmung der betroffenen Eigentümergemeinschaft beizufügen.
Das Registrierungsverfahren dient dazu, der zuständigen Tourismusbehörde der Comunitat Valenciana bedeutende Umstände mitzuteilen, die die Tätigkeit von touristischen Wohneinheiten betrifft – einschließlich Aufnahme, Beendigung oder Änderungen der Tätigkeit. Die Mitteilung erfolgt durch die Berechtigten selbst oder durch Verwaltungsgesellschaften (empresas gestoras).
* DECRETO 12/2021, de 22 de enero, del Consell, de regulación de la declaración responsable para la primera ocupación y sucesivas de viviendas
Angabe über den Betriebszeitraum der touristischen Vermietung in Valencia
Der Zeitraum, in welchem die entsprechende Immobilie touristisch genutzt wird, ist bei der Registrierung anzugeben. Eine andere Nutzung (z. B. Langzeitmiete) während dieses Zeitraums ist unzulässig, es sei denn, es erfolgt zuvor eine Änderungsmitteilung.
Dauer der Wirksamkeit der Eintragung im Tourismusregister der Comunitat Valenciana
Die Eintragung der respektiven touristischen Wohneinheit im Tourismusregister der Comunitat Valenciana hat nach dem neugefassten Artikel 65 Abs. 4 Gesetz 15/2018 vom 7. Juni eine Wirksamkeit von fünf Jahren, vorbehaltlich gesetzlich bestimmter Ausnahmefälle.
Folgen bei illegalen Airbnb-Vermietungen in Valencia
Bei sehr schweren Zuwiderhandlungen können Behörden gegenüber Zuwiderhandelnden Bußgelder von bis zu 600.000 Euro auferlegen, vgl. geänderter Artikel 93 i.V.m. Artikel 94 Abs. 3 Gesetz 15/2018 vom 7. Juni.
FAQ - Touristische Vermietung in Valencia (Autonome Region)
– Gültige Katasterreferenz muss bestehen
– Ordungsgemäße einmalige Grundstückskennung muss vorliegen (CRU / IDUFIR)
– Eintragung im Tourismusregister der Autonomen Region Valencia (VT-Nummer)
– Ab dem 1. Juli 2025: NRA Nummer muss vorliegen
Nein, der rechtliche Rahmen erlaubt dies nicht. Der Wortlaut des neugefassten Artikel 65 Gesetz 15/2018 vom 7. Juni bestimmt ausdrücklich, dass nur die komplette bzw. vollständige Immobilie touristisch vermietet werden kann.
Nein. Zur touristischen Vermietung einer (Wohn-)Immobilie in der Autonomen Region von Valencia müssen die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Insbesondere ist eine Eigenverantwortlichkeitserklärung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Zudem muss auf autonomer Ebene eine Eintragung im Tourismusregister (Registro Turístico) vorliegen.
Ja. Nach Artikel 65 Absatz 4 des neugefassten Gesetzes 15/2018 vom 7. Juni haben Eintragungen im Tourismusregister nur noch eine Gültigkeit von fünf Jahren. Danach muss die Eigenverantwortlichkeitserklärung für weitere fünf Jahre erneuert werden (declaración responsable de renovación).
Bei nicht fristgerechter Einreichung droht die Löschung der entsprechenden (Wohn-)Immobilie aus dem Tourismusregister (baja).
Ist die Eintragung vor dem 7. August 2024 erfolgt, so ist eine Eigenverantwortlichkeitserklärung zu Verlängerungszwecken spätestens am 8. August 2029 einzureichen.
Achtung: Es könnten einzelfallabhängige Besonderheiten gelten. Dies müsste rechtlich geprüft werden.
Der Käufer muss nach dem Immobilienerwerb ein Umschreibungsverfahren (cambio de titularidad) mittels Einreichung einer Eigenverantwortlichkeitserklärung durchführen.
Das Antragsverfahren ist zwingend elektronisch durchzuführen (über cl@ve oder per elektronischem Zertifikat).
Gerne unterstützen wir Eigentümer / Vermieter bei allen Fragen rund um die touristische Vermietung in Valencia. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist eine (anwaltliche) Vertretung möglich. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Ja, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, ist eine touristische Vermietung über Airbnb möglich. Airbnb ist in Spanien nicht verboten.
Stand der FAQ: 13.06.2025