
Touristische Vermietung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia

Rechtsanwalt & Abogado
Die touristische Vermietung von Immobilien in Valencia (Autonome Region) – insbesondere über Online-Plattformen wie Airbnb – unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.
Mit dem Gesetzesdekret 9/2024 vom 2. August nahm der Gesetzgeber in Valencia vergangenes Jahr entscheidende Änderungen an der geltenden Tourismusgesetzgebung vor. Dieser Artikel bietet einen aktuellen rechtlichen Überblick zur touristischen Vermietung in Valencia.
Wo ist die touristische Vermietung in Valencia geregelt?
Die touristische Vermietung in der Comunidad Valenciana richtet sich nach den entsprechenden autonomen Regelungen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzesdekrets 9/2024 vom 2. August* nahm der Gesetzgeber der Autonomen Gemeinschaft Valencia zuletzt Änderungen am Gesetz 15/2018 vom 7. Juni** über Tourismus, Freizeit und Gastgewerbe der Comunitat Valenciana sowie am Dekret 10/2021 vom 22. Januar*** über die touristische Vermietung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia vor.
* Decreto-ley 9/2024, de 2 de agosto, del Consell, de modificación de la normativa reguladora de las viviendas de uso turístico.
** Ley 15/2018, de 7 de junio, de turismo, ocio y hospitalidad de la Comunitat Valenciana.
*** Decreto 10/2021, de 22 de enero, del Consell, de aprobación del Reglamento regulador del
alojamiento turístico en la Comunitat Valenciana.
NRA-Nummer in Valencia benötigt? Kostenfreie Erstberatung zur touristischen Vermietung in Valencia (Autonome Region)
Bei Fragen zur touristischen Vermietung in Valencia (Autonome Region) oder auch der Einholung der spanienweit eingeführten NRA-Nummer unterstützt unsere Kanzlei gerne – persönlich und ohne Erstberatungshonorar. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme ist jederzeit möglich.
Wie wird die touristische Wohneinheit in Valencia definiert? Was gilt als touristische Vermietung?
Nach Artikel 65 Gesetz 15/2018 vom 7. Juni gelten touristische Wohneinheiten (viviendas de uso turístico) in der Comunidad Valenciana solche, die als vollständige Immobilien unabhängig von ihrer Art zu einem Preis unter der Bedingung ihrer sofortigen Verfügbarkeit zu touristischen Zwecken für einen Zeitraum von höchstens 10 Tagen vermietet werden – und zwar kontinuierlich gegenüber demselben Mieter. Eine reine Zimmervermietung ist nicht möglich.
Wohnimmobilien, die 11 Tage oder länger vermietet werden, unterfallen nach der neuen Fassung des Artikel 65 Abs. 3 lit. a) nicht unter den Anwendungsbereich der Wohnimmobilien zu touristischen Zwecken.
Für Personen, die Ihre Immobilie länger als 10 Tage vermieten möchten, kann sich unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage das Regelungsregime der saisonalen Vermietung (alquiler de temporada) anbieten, die sich grundsätzlich nach den Vorschriften des spanischen Mietgesetzes richtet. Hierfür sind jedoch einige weitere gesetzliche Vorgaben zu beachten, die in jedem Einzelfall spezifisch herausgearbeitet werden müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Saisonale Vermietung in der Comunidad Valenciana? Unverbindliche und kostenfreie Erstberatung
Wir ermitteln in jedem Einzelfall die spezifischen rechtlichen Gegebenheiten, um pragmatische Lösungen zu entwickeln. Unser Team berät umfassend zur saisonalen Vermietung in der Comunidad Valenciana.
Gemeindliche Vereinbarkeitsbescheinigung mit dem Städtebaurecht für die touristische Vermietung in Valencia
Für die Aufnahme der Aktivität der touristischen Vermietung einer Immobilie in der Comunidad Valenciana muss eine positive gemeindliche Vereinbarkeitsbescheinigung (informe municipal de compatibilidad urbanística) vorgelegt werden oder ein gleichwertiges durch Vorschriften bestimmtes Dokument.
Diese Bescheinigungen sind bei den entsprechenden Gemeindeverwaltungen einzuholen.
NRA-Nummer für die touristische Vermietung über eine Online-Plattform wie Airbnb
Eigentümer, die ihre in der Autonomen Region von Valencia belegene Immobilie touristisch über eine Online-Plattform wie Airbnb zur Vermietung anbieten, müssen vor dem 1. Juli 2025 die sogenannte NRA-Nummer (número de registro de alquiler) über das zuständige Eigentumsregister einholen.
Die im Eigentumsregister einzutragende NRA ist nach Erhalt den Online-Plattformen mitzuteilen.
Unter Berücksichtigung aktueller Presseberichte ist von verstärkten behördlichen Kontrollen zu rechnen. Bei Zuwiderhandlungen können empfindliche Bußgelder drohen.
Was muss ich tun, damit ich meine Immobilie in der Autonomen Gemeinschaft Valencia touristisch vermieten kann?
Erforderlich hierfür ist die Eintragung in das Tourismusregister von Valencia. Hierfür ist die Einreichung einer Eigenverantwortlichkeitserklärung (declaración responsable) notwendig.
Das Verfahren trägt die Bezeichnung Autoregistro de viviendas de uso turístico.
In diesem Kontext sind auch Nachweise über die Eigentümerschaft an der jeweiligen Immobilie beizubringen sowie Angaben über die Einhaltung technischer Mindestanforderungen. Auch der entsprechende Energieausweis der Immobilie (certificado energético) ist vorzulegen.
Gleiches gilt für die Bestätigung über das Vorliegen einer Bewohnbarkeitsbescheinigung, hier die licencia de primera o segunda ocupación de vivienda im Sinne des Dekrets 12/2021 vom 22. Januar.
Der Eigenverantwortlichkeitserklärung sind zudem ein (Haftpflicht-)Versicherungsnachweis und, sofern zutreffend, die Zustimmung der betroffenen Eigentümergemeinschaft beizufügen.
Das Registrierungsverfahren dient dazu, der zuständigen Tourismusbehörde der Comunitat Valenciana bedeutende Umstände mitzuteilen, die die Tätigkeit von touristischen Wohnimmobilien betrifft – einschließlich der Aufnahme, Beendigung oder Änderungen der Tätigkeit.
Der Berechtigte hat die Mitteilung selbst vorzunehmen oder das entsprechende Unternehmen, das mit der respektiven (Immobilien-)Verwaltung beauftragt ist (empresa gestora).
* DECRETO 12/2021, de 22 de enero, del Consell, de regulación de la declaración responsable para la primera ocupación y sucesivas de viviendas
Angabe über den Betriebszeitraum der touristischen Vermietung in Valencia
Der Zeitraum, in welchem die entsprechende Immobilie touristisch genutzt wird, ist bei der Registrierung anzugeben. Eine andere Nutzung (z. B. Langzeitmiete) während dieses Zeitraums ist unzulässig, es sei denn, es erfolgt zuvor eine Änderungsmitteilung.
Dauer der Wirksamkeit der Eintragung im Tourismusregister der Comunitat Valenciana
Die Eintragung der respektiven touristischen Wohneinheit im Tourismusregister der Comunitat Valenciana hat nach dem neugefassten Artikel 65 Abs. 4 Gesetz 15/2018 vom 7. Juni eine Wirksamkeit von fünf Jahren, vorbehaltlich gesetzlich bestimmter Ausnahmefälle.
Folgen bei illegalen Airbnb-Vermietungen in Valencia
Bei sehr schweren Zuwiderhandlungen können Behörden gegenüber Zuwiderhandelnden Bußgelder von bis zu 600.000 Euro auferlegen, vgl. geänderter Artikel 93 i.V.m. Artikel 94 Abs. 3 Gesetz 15/2018 vom 7. Juni.
FAQ - Touristische Vermietung in Valencia (Autonome Gemeinschaft)
Welche Voraussetzungen bestehen für die touristische Vermietung von Wohnimmobilien in der Autonomen Gemeinschaft Valencia?
- Bestehen einer gültigen Katasterreferenz
- Ordnungsgemäßes Vorliegen einer einmaligen Grundstückskennung (CRU, vormals IDUFIR)
- Eintragung im Tourismusregister der Autonomen Region Valencia, d.h. bestehende touristische Lizenz (bekannt als "VT"-Nummer)
- Seit dem 1. Juli 2025: Im Grundbuch eingetragene NRA Nummer für touristische Vermietungszwecke
Kann ich auch eine touristische Zimmervermietung vornehmen?
Nein, die derzeitigen gesetzlichen Vorschriften in der Comunidad Valenciana erlauben keine reine Zimmervermietung. Der Wortlaut des neugefassten Artikel 65 Gesetz 15/2018 vom 7. Juni bestimmt ausdrücklich, dass nur die komplette bzw. vollständige Immobilie touristisch vermietet werden kann.
Ich verfüge über keine Genehmigung zur touristischen Vermietung. Kann ich meine Immobilie trotzdem touristisch vermieten?
Nein, eine touristische Vermietung ohne entsprechende Eintragung im Tourismusregister mit amtlicher ausgestellter "VT-Nummer" ist in der Comunidad Valenciana nicht möglich. Es muss hierfür mindestens eine Eigenverantwortlichkeitserklärung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden, mit den entsprechend weiter geforderten Unterlagen.
Muss eine zeitliche Komponente in Bezug auf die Eintragungen im Tourismusregister beachtet werden?
Nach Artikel 65 Absatz 4 des neugefassten Gesetzes 15/2018 vom 7. Juni haben Eintragungen im Tourismusregister nur noch eine Gültigkeit von fünf (5) Jahren.
Danach muss nach Artikel 78 Abs. 3 lit. h) eine neue Eigenverantwortlichkeitserklärung eingereicht werden, um eine Verlängerung für weitere fünf Jahre zu erreichen. Anderenfalls wird die Immobilie aus dem Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft von Valencia ausgetragen.
Bei nicht fristgerechter Einreichung droht die Löschung der entsprechenden (Wohn-)Immobilie aus dem Tourismusregister (baja).
Meine Immobilie ist bereits im Tourismusregister mit einer gültigen autonomen Registernummer eingetragen. Was muss ich beachten?
Ist die Eintragung vor dem 7. August 2024 erfolgt, so ist eine Eigenverantwortlichkeitserklärung zu Verlängerungszwecken spätestens am 8. August 2029 einzureichen.
Achtung: Es könnten einzelfallabhängige Besonderheiten gelten. Dies müsste rechtlich geprüft werden.
Meine touristische Lizenz ist mit meinen persönlichen Daten im Tourismusregister von Valencia eingetragen. Was muss ich bei einem Verkauf der Immobilie beachten?
Der Käufer muss nach dem Immobilienerwerb ein Umschreibungsverfahren (cambio de titularidad) mittels Einreichung einer Eigenverantwortlichkeitserklärung durchführen.
Wo kann ich die Eintragung im Tourismusregister der Comunidad Valenciana vornehmen lassen?
Der Käufer muss nach dem Immobilienerwerb ein Umschreibungsverfahren (cambio de titularidad) mittels Einreichung einer Eigenverantwortlichkeitserklärung durchführen.
Das Antragsverfahren für die Einholung der touristischen Lizenz erscheint mir kompliziert. Können Sie mir helfen?
Gerne unterstützen wir Eigentümer / Vermieter bei allen Fragen rund um die touristische Vermietung in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist eine (anwaltliche) Vertretung möglich. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Was muss ich in Bezug auf Annoncen für die touristische Vermietung in der Autonomen Gemeinschaft von Valencia beachten?
Nach der neu gefassten Bestimmung des Artikel 33 Abs. 2 Gesetz 15/2018 vom 7. Juni muss eine genaue Angabe über den Standort sowie die touristische Lizenznummer aus dem Tourismusregister angegeben werden.
Aus Artikel 10 Abs. 6 Königliches Dekret 1312/2024 vom 23. Dezember ("RD 1312/2024") lässt sich entnehmen, dass ohne eine NRA keine Annonce auf entsprechenden Online-Plattformen zur Kurzzeitvermietung geschaltet werden darf.
Aus Artikel 5 lit. d) RD 1312/2024 lässt sich entnehmen, dass Gastgeber ihre Annonce entsprechend mit der NRA-Nummer zu aktualisieren haben.
Stand der FAQ: 19.07.2025