Erbfall in Spanien: die ersten Schritte und die wichtigsten Fristen
Rechtsanwalt & Abogado
Inhaltsverzeichnis
Nach einem Todesfall mit Vermögen in Spanien beginnen mehrere Fristen gleichzeitig zu laufen, allen voran die sechs Monate für die Erbschaftsteuer.
Zugleich braucht die Beschaffung der Unterlagen über Ländergrenzen hinweg regelmäßig Zeit. Wer die richtige Reihenfolge und die maßgeblichen Fristen kennt, vermeidet Säumniszuschläge und unnötige Verzögerungen. In dem vorliegenden Beitrag möchten wir einen chronologischen Überblick über die ersten Schritte und die entscheidenden Fristen nach dem Erbfall geben. Den vollständigen Ablauf von der Annahme bis zur Umschreibung behandeln wir gesondert in unserem Beitrag zur Nachlassabwicklung in Spanien.
Welche Dokumente müssen zuerst beschafft werden?
Am Anfang steht die Beschaffung der Nachweise, ohne die kein weiterer Schritt möglich ist:
- die Sterbeurkunde (certificado de defunción); bei im Ausland lebenden Erblassern genügt häufig die internationale Sterbeurkunde, andernfalls ist eine beeidigte Übersetzung ins Spanische erforderlich;
- die Bescheinigung über letztwillige Verfügungen (certificado de últimas voluntades) sowie die Bescheinigung über Sterbegeld-Versicherungen (certificado de contratos de seguros de cobertura de fallecimiento);
- der Erbnachweis – ein spanisches Testament, ein Erbschein bzw. das Europäische Nachlasszeugnis oder, bei gesetzlicher Erbfolge, eine notarielle Erbenerklärung (declaración de herederos);
- eine spanische Ausländeridentifikationsnummer (NIE) für jeden Erben.
Die vollständige Unterlagenliste, einschließlich Bank- und Fahrzeugnachweisen, finden Sie in unserem Beitrag zur Nachlassabwicklung.
Anwaltliche Unterstützung auf Deutsch beim Erbfall in Spanien
Sie haben in Spanien geerbt und fragen sich, was zuerst zu tun ist und welche Frist bereits läuft? Aus dem Ausland kann das ohne Hilfe mitunter kaum zu überblicken sein. Bei uns geben Sie die gesamte Abwicklung in eine Hand: Sie wissen von Beginn an, welche Schritte wann anstehen, und bleiben handlungsfähig. Ein erstes Orientierungsgespräch ist unverbindlich und grundsätzlich kostenfrei.
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Spanisches Testamentsregister: Abfrage erst nach 15 Werktagen möglich
Die Bescheinigung über letztwillige Verfügungen wird beim Zentralen Register für letztwillige Verfügungen (Registro General de Actos de Última Voluntad) beantragt, das dem spanischen Justizministerium untersteht.
Der Antrag auf Ausstellung kann erst gestellt werden, nachdem 15 Werktage seit dem Versterben des Erblassers verstrichen sind. Der Grund ist organisatorisch: Das Register muss den Sterbefall zunächst in seine Datenbank aufnehmen.
Die Frist der Erbschaftsteuer läuft bereits ab dem Todestag, während die ersten rund drei Wochen vergehen, bevor gegebenenfalls überhaupt feststeht, ob und wo ein Testament errichtet wurde. Diese Zeit sollte von Beginn an eingeplant werden.
Testament oder gesetzliche Erbfolge – und welches Recht gilt?
Aus dem Testamentsregister ergibt sich, ob der Erblasser eine letztwillige Verfügung errichtet hat. Liegt ein Testament vor, wird eine beglaubigte Ausfertigung beschafft. Fehlt es, greift die gesetzliche Erbfolge; dann ist zunächst eine notarielle Erbenerklärung zu errichten, was den weiteren Ablauf zeitlich verzögern kann.
Welches Erbrecht anwendbar ist, richtet sich nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012): Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthalts, sofern der Erblasser nicht wirksam das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt hat. Diese entsprechende Weichenstellung sollte früh geklärt werden, weil sie über Pflichtteile und Verteilung entscheidet.
Die wichtigste Frist: sechs Monate für die Erbschaftsteuer
Die zentrale Frist ist die der Erbschaftsteuer. Nach Art. 67 Abs. 1 lit. a) des Königlichen Dekrets 1629/1991 vom 8. November ist sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Todestag zu erklären und zu zahlen, und zwar im Wege der Selbstveranlagung (sog. autoliquidación).
Bei Nichtansässigen erfolgt dies über das Formblatt 650. Sofern die Frist versäumt wird, drohen Säumniszuschläge (recargo) und Verzugszinsen.
Dieselbe Sechsmonatsfrist gilt in der Regel für die gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) beim Erwerb einer Immobilie von Todes wegen. Beide Fristen laufen ab dem Todestag und damit parallel zur oft langwierigen Beschaffung der Unterlagen.
Fristverlängerung bei der spanischen Erbschaftsteuer: so funktioniert sie
Gerade bei grenzüberschreitenden Nachlässen ist die Verlängerung häufig unverzichtbar. Nach Art. 68 RD 1629/1991 kann die Frist um weitere sechs Monate verlängert werden. Dabei gilt:
- Der Antrag muss zwingend innerhalb der ersten fünf Monate der Sechsmonatsfrist gestellt werden; danach ist eine Verlängerung grundsätzlich ausgeschlossen.
- Wird der Antrag nicht innerhalb eines Monats beschieden, gilt die Verlängerung als gewährt.
- Die verlängerte Frist beginnt mit Ablauf der ursprünglichen sechs Monate und ist mit Verzugszinsen (interés de demora) verbunden.
Wer früh absehen kann, dass sich die Unterlagen nicht rechtzeitig zusammentragen lassen, sollte den Antrag deshalb ohne Zögern in den ersten Monaten stellen.
Welche weiteren Fristen sollte ich bei einer spanischen Erbschaftsangelegenheit kennen?
Für die Annahme der Erbschaft selbst gilt grundsätzlich keine kurze Frist; sie unterliegt einer langen Verjährung.
Allerdings kann ein Berechtigter über einen Notar die zur Erbschaft berufene Person förmlich auffordern, sich innerhalb von 30 Kalendertagen zu erklären, vgl. Art. 1005 des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil, „CC“).
Die Ausschlagung wiederum muss gemäß Art. 1008 CC zwingend notariell erfolgen.
Wer eine Erbschaft in einfacher Weise annimmt, ohne die Schuldenlage zu kennen, haftet grundsätzlich auch für die Nachlassverbindlichkeiten.
Annahme, Steuerzahlung und Umschreibung - der weitere Weg
Sind Unterlagen und Erbenstellung geklärt, folgen – die entsprechende Entscheidung vorausgesetzt – die notarielle Erbschaftsannahme durch Errichtung der öffentlichen Urkunde über Annahme und Zuteilung (escritura de aceptación y adjudicación de herencia), die Zahlung der Steuern und die Umschreibung des Vermögens.
Für Immobilien ist dem Eigentumsregister der Erbtitel vorzulegen, siehe Art. 14 Spanisches Hypothekengesetz. Achtung: Ohne ordnungsgemäßen Nachweis der eingereichten Erklärung über die Erbschaftsteuer erfolgt keine Eintragung der Erbschaftsannahmeurkunde.
FAQ: Erbfall in Spanien
Was ist der erste Schritt nach einem Erbfall in Spanien?
Die Beschaffung der Sterbeurkunde und nach Ablauf der Wartefrist die Einholung der Bescheinigung über letztwillige Verfügungen.
Welche Frist gilt für die spanische Erbschaftsteuer?
Sechs Monate ab dem Todestag (Art. 67 RD 1629/1991); dies im Wege der Selbstveranlagung über das Formblatt 650.
Kann ich die Frist zur Einreichung der spanischen Erbschaftsteuer verlängern?
Ja, um weitere sechs Monate; der Antrag muss innerhalb der ersten fünf Monate gestellt werden (Art. 68 RD 1629/1991).
Gibt es eine Frist zur Annahme der Erbschaft?
Grundsätzlich nicht; auf notarielle Aufforderung jedoch 30 Kalendertage (Art. 1005 CC).
Brauche ich einen Anwalt für die Nachlassabwicklung in Spanien?
Bei Auslandsbezug und komplexen Sachverhalten kann die anwaltliche Inanspruchnahme zweckmäßig sein. Zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist die anwaltliche Beauftragung für die Nachlassabwicklung in Spanien jedoch nicht.
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