Rechtsanwalt & Abogado
Teneriffa – eine Insel der Sonne, des Meeres und vielseitiger Möglichkeiten im Bereich Real Estate, sei es beim Kauf einer Ferienimmobilien, eines Hauses für den dauerhaften Wohnsitz oder als Investition. Gefragte Zonen für Immobilien auf Teneriffa befinden sich unter anderem in Santa Cruz de Tenerife und La Laguna sowie Costa Adeje. Nachfolgend finden Sie einige grundlegende rechtliche Informationen.
Inhaltsübersicht
Rechtlicher Rahmen für den Immobilienkauf auf Teneriffa
Für den Immobilienerwerb auf Teneriffa kommen aus zivilrechtlicher Sicht grundsätzlich die allgemeinen Regelungen des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil, „CC“) zur Anwendung. Denn auf den Kanarischen Inseln besteht kein besonderes Zivilgesetzbuch.
Rechtliche Herausforderungen können beim angestrebten Kauf einer Immobilie auf Teneriffa z. B. durch das Vorhandensein von Schwarzbauten, das Fehlen eines Energieausweises oder die Einordnung der Immobilie oder des Grundstücks in einen besonderen städtebaulichen Schutzbereich entstehen.
Lohnt sich der Immobilienkauf auf Teneriffa?
Laut den aktuellen Statistiken des spanischen Generalrats für Notariatswesen ist die Zahl der Immobiliengeschäfte auf den Kanarischen Inseln im Februar 2025 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,6 % zurückgegangen. Das nationale Statistikamt Spaniens (INE) hat für Teneriffa im selben Zeitraum Februar 2025 insgesamt 3.065 Transaktionen gemeldet.
Trotz dieses leichten Rückgangs zeigt ein aktueller Marktbericht der Immobilienagentur Tinsa für das erste Quartal 2025 einen deutlichen Preisanstieg von 13,2 % bei Neubauten und Bestandsimmobilien in Santa Cruz de Tenerife.
Die Nachfrage nach Immobilien scheint insgesamt hoch zu bleiben – insbesondere in touristisch besonders gefragten Regionen wie Costa Adeje oder Puerto de la Cruz.
– Bericht des Consejo General del Notariado betreffend Februar 2025
– Aktuelle Statistik des INE
– Zahlen von Tinsa zum 1. Quartal 2025
Steuern beim Immobilienkauf auf Teneriffa
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf Teneriffa fällt für den nach Artikel 8 lit. a) Königliches Gesetzesdekret 1/1993 vom 24. September steuerpflichtigen Käufer die ITP-Steuer an. Der allgemeine ITP-Steuersatz beträgt bei dem Erwerb einer Bestandsimmobilie derzeit 6,5% vom Kaufpreis, vgl. Artikel 31 lit. a) Gesetzesdekret 1/2009 vom 21. April* – kann sich aber aufgrund besonderer Umstände reduzieren, z.B. bei einem Immobilienkäufer unter 35 Jahren.
Beim Kauf einer Neubauimmobilie einer natürlichen Person von einem Bauträger fällt die kanarische Umsatzsteuer (IGIC, Impuesto General Indirecto de Canaria) an, die derzeit 7% vom Kaufpreis beträgt. Des Weiteren fällt im Zuge des Beurkundungsaktes der öffentlichen Kaufurkunde die Stempel- bzw. Beurkundungssteuer an (AJD, Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados). Auf den Kanarischen Inseln beträgt der AJD-Steuersatz derzeit 0,75%.
Frist zur Einreichung der kaufbezogenen Steuererklärung und Abführung
Im Einklang mit Artikel 39 des Gesetzesdekrets 5/2021 vom 20. Oktober beträgt auf den Kanarischen Inseln die Frist zur Einreichung der ITP-Steuererklärung sowie Abführung der entsprechenden Steuerbeträge im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Bestandsimmobilie ein Monat ab dem Beurkundungszeitpunkt.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden Säumniszuschläge erhoben.
Die entsprechende Steuererklärung ist im Wege der Selbstveranlagung (autoliquidación) einzureichen.
Notarkosten beim Immobilienerwerb auf Teneriffa
Notarkosten im Zusammenhang mit der Erteilung der öffentlichen Kaufurkunde bewegen sich auf Teneriffa regelmäßig zwischen 0,5% bis 0,75% des Kaufpreises.
Verwaltungsgebühren des Eigentumsregisters
Für die Eintragung der öffentlichen Kaufurkunde im entsprechenden Eigentumsregister (Registro de la Propiedad) fallen ca. 0,75% des Kaufpreises an.
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Kontakt aufnehmenUnsere Beratungsleistungen zum Immobilienkauf auf Teneriffa
Unter anderem:
– Rechtliche Beratung zum Immobilienkauf auf Teneriffa und Vertretung in allen Phasen – auch beim Immobilienverkauf
– Prüfung von Entwürfen notarieller Immobilienkaufverträge und anderer relevanter Unterlagen im Vorfeld eines Immobilienkaufs, u.a. Grundbuchauszug, Teilungserklärung, usw., sowie ggfs. Vorbereitung von Änderungsvorschlägen oder Aufsetzen eines neuen Entwurfs
– Durchsetzungsstarke Verhandlung von Vertragsinhalten
– Vorbereitende Korrespondenz mit dem beurkundenden Notar
– Anwaltliche Begleitung beim Notartermin
– Anwaltlicher Beistand bzw. gerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Immobilienkauf