Immobilie in Andalusien touristisch vermieten (2025) - Rechtliche Hinweise
Rechtsanwalt & Abogado
Die Vermietung von Ferien- bzw. Wohnimmobilien in Andalusien erfreut sich großer Beliebtheit. Dabei haben Eigentümer strenge rechtliche Vorgaben zu beachten.
In dem vorliegenden Artikel möchten wir einen einführenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Anforderungen für die touristische Vermietung von Immobilien in Andalusien geben und auf zentrale Pflichten für Eigentümer eingehen.
Immobilie in Andalusien touristisch im Jahr 2025 vermieten: die Einreichung der Eigenverantwortlichkeitserklärung (declaración responsable) als zentrale Voraussetzung
Der andalusische Gesetzgeber nahm über das Dekret 31/2024 vom 29. Januar zuletzt Änderungen an dem Dekret 28/2016 vom 2. Februar vor, das bislang die touristische Vermietung von Wohnimmobilien regelte.
Für die Aufnahme der Aktivität der touristischen Beherbergung in einer Wohnimmobilie muss die interessierte Person oder Einrichtung (entidad) gemäß Artikel 9 Abs. 1 Dekret 28/2016 eine Eigenverantwortlichkeitserklärung einreichen – die declaración responsable.
Die Einreichung muss zwingend auf elektronischem Wege über ein elektronisches Zertifikat gegenüber der zuständigen touristischen Behörde (Consejería de Turismo y Andalucía exterior) erfolgen.
Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder erhoben werden, die sich bei schweren Zuwiderhandlungen auf bis zu 150.000 Euro belaufen können (vgl. Artikel 10 Abs. 2 Dekret 28/2016 vom 2. Februar i.V.m. Artikel 78 Abs. 3 Gesetz 13/2011 vom 23. Dezember, Tourismusgesetz Andalusien).
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Was beinhaltet die Eigenverantwortlichkeitserklärung zur touristischen Vermietung in Andalusien?
Der neu gefasste Artikel 9 Abs. 1 Dekret 28/2016 stellt einige Mindestanforderungen für die touristische Vermietung in Andalusien auf. Anzugeben sind unter anderem:
- Identifizierungsdaten der Wohnimmobilie in Andalusien, einschließlich ihrer Katasterreferenz und ihrer maximalen Unterkunftskapazität.
- Daten zur Identifizierung der Person oder Einrichtung, die den Dienst betreibt, sowie Informationen zum entsprechenden Titel - einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen über die Verfügbarkeit elektronischer Mitteilungen.
- Angaben zum Eigentümer, sofern keine Übereinstimmung mit der angegebenen Einrichtung besteht.
- Erklärung, dass die Wohnimmobilie keinem öffentlichen Regelungsregime unterliegt oder deren Status aberkannt wurde.
- Erklärung, dass die Nutzung der Wohnimmobilie als Ferienunterkunft mit den anwendbaren städtebaulichen Plänen vereinbar ist.
Welche weiteren Voraussetzungen bestehen, um eine Wohnimmobilie in Andalusien touristisch vermieten zu können?
Touristische Wohnimmobilien in Andalusien müssen unter anderem bestimmte Anforderungen an Flächenmaß, Raumklima, Sanitäranlagen und städtebauliche Zulässigkeit erfüllen.
Notwendig ist unter anderem eine Mindestfläche von 14 m² pro zugelassenem Unterkunftsplatz (plaza).
Die Mindestfläche der Hauptnutzfläche muss mindenstens 25 m² betragen oder, ersatzweise, diejenige, die durch die städtebauliche Planung festgelegt wird.
Welche Dokumente sind dem Antrag für die touristische Vermietung in Andalusien regelmäßig beizufügen?
Für die ordnungsgemäße Antragstellung zur touristischen Vermietung in Andalusien bedarf es neben der zwingenden Eigenverantwortlichkeitserklärung regelmäßig der Einreichung der nachstehenden Unterlagen:
- Aktueller einfacher Grundbuchauszug hinsichtlich der betroffenen Immobilie
- Sofern einschlägig: Bescheinigung über die ausdrückliche Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, eine Immobilie touristisch vermieten zu können
- Sofern einschlägig: Nachweis, die Immobilie zu touristischen Zwecken vermieten zu dürfen
- Vollmacht, sofern eine Stellvertretung im Rahmen der Antragstellung erfolgt
Auszug aus unserem Beratungsangebot - Immobilie in Andalusien touristisch vermieten
– Umfassende Beratung zur touristischen Vermietung von Immobilien in Andalusien;
– Prüfung der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen; Erstellung von Prüfberichten und Bereitstellung von Handlungsempfehlungen;
– Einholung von ggfs. erforderlichen städtebaulichen bzw. verwaltungsrechtlichen (kommunal und auf Ebene der Autonomen Region) Genehmigungen und Stellungnahmen;
– Unterstützung bei der Einholung des digitalen Zertifikats (certificado digital);
– Anmeldung / Registrierung der entsprechenden Immobilie / Wohneinheit und gewerblichen Tätigkeiten, Einholung der Registrierungsnummer bei dem zuständigen Eigentumsregister;
– Kommunikation mit Online-Plattformen wie Airbnb;
– Prüfung, Erstellung, Abänderung von touristischen (Kurzzeit-)Mietverträgen;
– Fortlaufende Beratung und Begleitung im gesamten Prozess;
– Rechtsverteidigung bei Erhalt von Bußgeldbescheiden;
– Rechtlicher Beistand bei Problemen mit (Kurzzeit-)Mietern;
– Unterstützung bei steuerrechtlichen Fragen, insbesondere Umsatz- und Einkommensteuer;
– Vertretung gegenüber Eigentümergemeinschaften.
Sie haben weitere Anliegen oder Rückfragen zur touristischen Vermietung in Andalusien?
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