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Neue Maßnahmen zur Beschleunigung von städtebaulichen Genehmigungen auf den Kanarischen Inseln

Der Regierungsrat der Kanarischen Inseln hat mit dem Gesetzesdekret 3/2025 vom 21. April* ein neues Maßnahmenpaket verabschiedet, das die Verfahren für die Erteilung städtebaulicher Genehmigungen (licencias urbanísticas) beschleunigen und den dortigen Wohnungsbau aktiv vorantreiben soll. 

Mit dieser gesetzgeberischen Maßnahme reagiert die kanarische Regierung auf das Problem langwieriger Verwaltungsprozesse. Bislang mussten Bauträger in der Praxis bis zu zwei Jahren bis zur Erteilung von Baugenehmigungen warten. Zukünftig soll sich die Wartezeit auf unter sechs Monate verkürzen.

Einführung eines Mechanismus für öffentlich-private Zusammenarbeit

Das Gesetzesdekret sieht die Einführung eines neuen Mechanismus vor, wonach künftig im Wege der öffentlich-privaten Zusammenarbeit (régimen de colaboración público-privada) entsprechende technische Gutachten erteilt werden können.

Künftig können derartige Gutachten nicht mehr nur durch die zuständigen gemeindlichen Ämter (servicios técnicos municipales) erteilt werden , sondern auch durch

(i) zuständige Kammern (colegios profesionales),
(ii) Eigeneinrichtungen der Verwaltung mit Rechtspersönlichkeit (medios propios personificados, vgl. Artikel 3 des Gesetzesdekrets) oder
(iii) anerkannte Kooperationsorganisationen für Stadtentwicklung (entidades urbanísticas de colaboración). 

Beauftragung technischer Gutachten

Künftig kann die Beauftragung technischer Gutachten sowohl durch die jeweilige Gemeinde als auch durch den Bauträger im Rahmen der Antragstellung erfolgen. Obwohl diese Gutachten nicht verbindlich sind, entfalten sie gemäß Artikel 7 des Gesetzesdekrets 3/2025 unmittelbare rechtliche Wirkung und ersetzen in ihren positiv beschiedenen Aspekten die gemeindlichen Gutachten. Eine Bestätigung durch die zuständigen gemeindlichen Dienststellen ist nicht erforderlich.

Ergänzung des Gesetzesdekrets 1/2024 vom 19. Februar

Das neue Gesetzesdekret 3/2025 ergänzt die im Februar 2024 verabschiedeten Maßnahmen aus dem Gesetzesdekret 1/2024. Es führt neue städtebauliche Instrumente zur Förderung des bezahlbaren Wohnraums ein, wie etwa die Wiedernutzung von gewerblichen und dienstleistungsorientierten Böden (suelos terciarios) für Wohnzwecke sowie die vorzeitige Errichtung von Sozialwohnungen auf noch nicht vollständig erschlossenen Grundstücken.

Regelungen zur Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnraum

Das Gesetzesdekret 1/2024 vom 19. Februar enthält künftig einen Artikel 37, der das Verfahren zur Erklärung angespannter Wohnraumgebiete (zona de mercado residencial tensionado) normiert. Eingeleitet wird das Verfahren nach 37 Abs. 1 durch die entsprechenden Gemeindeverwaltungen.  

Das *Decreto-ley 3/2025, de 21 de abril, para la agilización de la tramitación de licencias urbanísticas y el impulso de la construcción de viviendas ist am 22. April 2025 im kanarischen Staatsanzeiger veröffentlicht worden; BOC – 2025/79, Martes 22 de abril de 2025 – 1505.

Artikel zuletzt geändert am 22.04.2025

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