Nationale und grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung
Nachstehend finden Sie einen Überblick über unsere Beratungsleistungen zur nationalen und grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung.
Unsere Kanzlei bietet Unterstützung und Beratung zur effektiven und rechtssicheren Durchsetzung von Forderungen, sowohl auf nationaler Ebene als auch im internationalen Kontext. Wir übernehmen die Einleitung und Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor deutschen und spanischen Gerichten.
Im Rahmen der nationalen Zwangsvollstreckung übernehmen wir die gesamte Abwicklung, angefangen bei der Beantragung eines Vollstreckungstitels bis hin zur tatsächlichen Zwangsvollstreckung. Wir agieren pragmatisch und zielorientiert, um die Forderungen unserer Mandanten schnell und effektiv durchzusetzen. Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem die Beantragung von Vollstreckungsbescheiden, die Einleitung von Lohnpfändungen, Kontopfändungen und Sachpfändungen sowie die Verwertung gepfändeter Vermögensgegenstände.
Im grenzüberschreitenden Kontext zwischen Deutschland und Spanien stehen wir Mandanten ebenso zur Seite, wenn es darum geht, deutsche Titel in Spanien oder spanische Titel in Deutschland vollstrecken zu lassen.
Nationale Zwangsvollstreckung in Deutschland und Spanien
Die Zwangsvollstreckung dient der Durchsetzung von Forderungen, wenn ein Schuldner seine Verpflichtungen nicht freiwillig erfüllt. In Deutschland und Spanien bestehen hierfür unterschiedliche Verfahrensvorschriften, die jedoch in ihrer Zielsetzung – der Befriedigung der Gläubigerrechte – übereinstimmen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in nationalen Zwangsvollstreckungsverfahren und übernimmt die gesamte Abwicklung, von der Beantragung eines Vollstreckungstitels bis zur eigentlichen Vollstreckung.
– Umfassende Beratung und Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren: Wir beraten unsere Mandanten zu den rechtlichen Voraussetzungen und Verfahren zur Erlangung und Durchsetzung eines Vollstreckungstitels.
– Beantragung von Pfändungen, Zwangsversteigerungen oder anderen Vollstreckungsmaßnahmen.
– Prüfung rechtlicher Möglichkeiten und Entwicklung wirksamer Verteidigungsstrategien: Für Schuldner bieten wir Unterstützung in der Abwehr unrechtmäßiger Forderungen und beraten zu möglichen Verteidigungsstrategien.
– Abwehr und Verfolgung von Rechtsmitteln gegen ungerechtfertigte Zwangsvollstreckungs-maßnahmen: Wir helfen, ungerechtfertigte Zwangsvollstreckungen abzuwehren und setzen uns dafür ein, dass die Interessen unserer Mandanten optimal geschützt werden.
Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung
Die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung kann komplex und herausfordernd sein.Unsere anwaltlichen Beratungsleistungen zur grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung, um Ihre Ansprüche weltweit erfolgreich durchzusetzen. Die Vollstreckung eines ausländischen Titels – sei es ein Gerichtsurteil, ein Prozessvergleich, eine notarielle Urkunde oder ein Schiedsurteil – bedarf zunächst der Anerkennung und für die Zwangsvollstreckung der Vollstreckbarkeitserklärung durch die zuständigen Gerichte. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung in allen Phasen des Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahrens und unterstützt Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Forderungen auf internationaler Ebene.
– Überprüfung der Vollstreckbarkeit des ausländischen Titels:Bei der Anerkennung eines ausländischen Titels prüfen wir die Vollstreckbarkeit in Deutschland oder Spanien, einschließlich eventueller Rechtsgrundlagen und rechtlicher Besonderheiten.
– Klärung der zuständigen Gerichte oder Vollstreckungsbehörden für die Anerkennung und Vollstreckung.
– Beratung zu internationalen Vollstreckungsabkommen: Die Vollstreckbarkeit ausländischer Vollstreckungstitel richtet sich in vielen Fällen nach internationalen Übereinkommen wie dem New Yorker Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen oder den Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, die richtigen rechtlichen Instrumente zu wählen, und beraten Sie zur Anwendung und möglichen Hindernissen im jeweiligen Zielland.
-Vollstreckung in der EU: Innerhalb der EU bieten Regelungen wie die Brüssel-I-Verordnung (Neufassung), der Europäische Vollstreckungstitel und das Europäische Mahnverfahren vereinfachte Möglichkeiten zur Durchsetzung von Urteilen. Wir beraten Sie zur bestmöglichen Nutzung dieser Instrumente und führen für Sie die notwendigen Schritte durch, um Ihre Forderungen schnell und effizient beizutreiben.Durch die EU-weite Harmonisierung ist es oft möglich, Urteile ohne Exequaturverfahren zu vollstrecken. Unsere Anwälte prüfen, ob dies in Ihrem Fall möglich ist, und übernehmen die gesamte rechtliche Abwicklung im Vollstreckungsland.
– Beratung und Prüfung möglicher Einsprüche und Abwehrstrategien in der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung: Bei der Durchsetzung im Ausland können verschiedene Einspruchs- und Abwehrmöglichkeiten durch den Schuldner auftreten, wie etwa Einwände aufgrund öffentlicher Ordnung oder der Anfechtung von Zuständigkeiten.
Sollten Einwände gegen die Vollstreckung erhoben werden, beraten wir Sie über die rechtlichen Optionen und setzen Ihre Interessen auch in einer gerichtlich durch.