Vertriebs- und Handelsvertreterrecht
Nachstehend finden Sie einen Überblick über unsere Beratungsleistungen zum Vertriebs- und Handelsvertreterrecht
Nationales und internationales Vertriebsrecht
In der globalisierten Geschäftswelt von heute sind rechtliche Kenntnisse in verschiedenen Ländern unerlässlich, um erfolgreich auf internationaler Ebene zu agieren. Unsere Anwälte sind sowohl mit den rechtlichen Feinheiten in Deutschland als auch in Spanien bestens vertraut und bieten Ihnen eine umfassende Beratung, die speziell auf Ihre individuellen Geschäftsanforderungen abgestimmt ist.
Wir bieten eine effektive Rechtsberatung für Unternehmen und Vertragshändler sowie Handelsvertreter, die in diesen beiden europäischen Märkten tätig sind. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Geschäftsziele durch rechtssichere Verträge und strategische Beratung zu erreichen – egal, ob Sie Ihr Vertriebsnetzwerk aufbauen, erweitern oder absichern möchten. Wir helfen, Risiken zu minimieren und Wettbewerbsvorteile zu maximieren.
Vertriebsrecht
Unsere Beratungsleistungen im Vertriebsrecht umfassen:
-Vertragsgestaltung und Prüfung von Vertriebsverträgen, Lizenzvereinbarungen, Franchiseverträgen sowie Vertragshändlerverträge.
– Erstellung, Ausarbeitung und Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Rahmenliefer- und Einkaufsbedingungen.
– Unterstützung bei der rechtlichen Absicherung von Online-Vertriebskanälen und E-Commerce, insbesondere im internationalen Kontext.
– Prozessführung und Vertretung in nationalen sowie internationalen Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren.
Handelsvertreterrecht
Unsere Beratungsleistungen im Handelsvertreterrecht umfassen:
– Die Ausarbeitung und Prüfung von nationalen sowie internationalen Handelsvertreterverträgen unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften.
– Rechtsberatung zu internationalen Handelspraktiken: Wir beraten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten in den jeweiligen Zielländern, um rechtliche Risiken zu minimieren und internationale Geschäftsstrategien zu unterstützen.
– Provisionsansprüche: Prüfung sowie aussergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Provisionsansprüchen.
– Kündigungsberatung: Juristische Unterstützung bei der Beendigung oder Kündigung von Handelsvertreterverträgen unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte.
– Ausgleichsansprüche: Prüfung und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen nach Vertragsbeendigung, um eine faire Entschädigung zu sichern.
– Konfliktlösung und Vertretung: Juristische Unterstützung und Vertretung von Handelsvertretern oder Unternehmen in Streitfällen, sowohl vor deutschen und spanischen Gerichten als auch in Schiedsverfahren.
Bedeutung der europäischen Handelsvertreterrichtlinie
Für Vertriebs- und Handelsvertreterverträge mit internationalem Bezug ist die EU- Handelsvertreterrichtlinie besonders bedeutsam, wenn es um die Wahl des anzuwendenden Rechts geht. Da die Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten Mindeststandards vorschreibt, können Unternehmen und Handelsvertreter sicher sein, dass wesentliche Schutzrechte des Vertragshändlers und Handelsvertreters innerhalb der EU gewahrt bleiben. Jedoch weichen die Auslegungen und Umsetzungen der Richtlinie von Land zu Land ab.
Insbesondere bei grenzüberschreitenden Verträgen ist es wichtig, klare Regelungen zur Vertragsbeendigung, zu Provisionsansprüchen und zum Ausgleichsanspruch zu treffen. Für Unternehmen und Handelsvertreter empfiehlt sich die Nutzung von Schiedsverfahren oder die Wahl eines neutralen Gerichtsstands, um mögliche Unsicherheiten oder Streitigkeiten effizient zu lösen.
Umsetzung der Handelsvertreterrichtlinie in Deutschland und Spanien
In Deutschland wurde die Handelsvertreterrichtlinie weitgehend in den §§ 84 bis 92c HGB umgesetzt. Der Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter ist in § 89b HGB geregelt und stellt sicher, dass Handelsvertreter im Falle einer Vertragsbeendigung eine Entschädigung erhalten, wenn sie zur Erweiterung des Kundenstamms des Unternehmers beigetragen haben. Diese Regelungen wurden weitgehend im Sinne der Richtlinie ausgestaltet, sodass deutsche Handelsvertreter durch das HGB einen umfangreichen Schutz genießen.
In Spanien erfolgte die Umsetzung der EU-Handelsvertreterrichtlinie im speziellen Gesetz über Handelsvertreterverträge (Ley 12/1992 sobre Contratos de Agencia), sowie im spanischen Handelsgesetzbuch (Código de Comercio). Die Ley 12/1992 bietet dabei eine detaillierte Umsetzung der Handelsvertreterrichtlinie, während das Código de Comercio unterstützende Normen liefert. In der Praxis ist es wichtig, diese Gesetze bei der Vertragsgestaltung und bei Streitigkeiten zu beachten, um den spezifischen Schutzanspruch der Handelsvertreter zu wahren.