ERBRECHT STUTTGART
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Anwalt Erbrecht Stuttgart (2026)

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Anwalt Erbrecht Stuttgart

Anwaltliche Beratung für das Erbrecht in Stuttgart und Umgebung

Wir stehen unserer Mandantschaft mit einem breiten Leistungsspektrum im Bereich Erbrecht zur Seite. Dank unserer langjährigen Praxiserfahrung und fundierten fachlichen Kenntnissen beraten wir in komplexen und vermögensbeträchtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten. Bei Erbstreitigkeiten, die emotional erheblich aufgeladen sind, agieren wir mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Ob bei der Erstellung und Gestaltung von Testamenten, der rechtlichen Prüfung erbrechtlicher Ansprüche oder deren konsequenten Durchsetzung vor Gericht – wir bieten diskrete und eine individuell zugeschnittene Beratung mit hoher Servicequalität. Unsere anwaltlichen Leistungen umfassen unter anderem die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Unterstützung bei erbrechtlichen Streitigkeiten, die Beantragung von Erbscheinen sowie die Unterstützung beim Abschluss von Erbverträgen. Zudem verknüpfen wir bei Bedarf erbrechtliche Sachverhalte mit dem Familienrecht.

Vorweggenommene Erbfolge, Nachfolgeplanung

Die vorweggenommene Erbfolge hat primär die Übertragung von Vermögensgegenständen unter Lebenden zugunsten der gewünschten Erben zum Gegenstand.

Durch eine kluge vorweggenommene Erbfolge lassen sich Rechtsstreitigkeiten nach dem Versterben des Erblassers vermeiden und der Familienfrieden mit Weitblick nachhaltig gewahrt werden.

Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge sollten im Detail jedoch unbedingt sorgfältig geplant sein.

Oftmals steht bei derartigen Überlegungen die Übertragung einer Immobilie im Vordergrund, in welchem die übertragende Partei selbst lebt.

Rechtlich kann dabei die Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt angedacht werden, um steuerliche Freibeträge zu nutzen.

Bei großen Vermögen kann unter anderem an die Gründung einer Familiengesellschaft oder einer privaten Stiftung gedacht werden, unter sorgfältiger Berücksichtigung steuerrechtlicher Implikationen.

Das Testament ist eine der zentralen erbrechtlichen Möglichkeiten, letztwillige Verfügungen zu treffen. Wir begleiten unsere Mandantschaft bei der Erstellung und Gestaltung ihres Testaments – rechtssicher, mit individuellem Zuschnitt und unter sorgfältiger Berücksichtigung steuerrechtlicher Erwägungen. Unsere Sozietät zeichnet sich dadurch aus, dass wir für Sachverhalte mit Auslandsvermögen passgenaue Lösungen entwickeln.

Unser Team berät zu den verschiedenen Testamentsarten, zur ordnungsgemäßen Erbenbestimmung sowie zur Zuwendung bestimmter Gegenstände im Wege eines Vermächtnisses. Darüber hinaus beraten wir eingehend zu testamentarischen Auflagen.

Ferner bietet unsere Kanzlei anwaltliche Beratungsleistungen dahingehend an, bestehende Testamente inhaltlich zu überprüfen, beispielsweise im Zuge veränderter Lebensumstände, oder diese auf das Bestehen möglicher Anfechtungsgründe zu prüfen.

Ein Testament kann rechtlich angegriffen werden oder möglicherweise von Anfang an vollständig oder teilweise unwirksam sein. Dies kann der Fall sein, wenn zwingende formelle Gesetzesanforderungen nicht eingehalten wurden oder der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung in seiner Testierfähigkeit beeinträchtigt war. Auch Anfechtungsgründe, etwa aufgrund von Irrtum, Täuschung oder Drohung, können die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung in Frage stellen. Sofern Zweifel an der Wirksamkeit der letztwilligen Verfügungen in einem Testament bestehen, ist aufgrund gesetzlicher Fristen ein frühzeitiges rechtliches Vorgehen von erheblicher Bedeutung. 

Die Testamentsvollstreckung hat insbesondere bei umfangreichen Vermögenswerten und komplexen Nachlassstrukturen eine erhebliche Bedeutung. Sie ermöglicht eine geordnete Abwicklung des entsprechenden Nachlasses und insbesondere der Umsetzung des testamentarisch erklärten Willens des Erblassers. Durch die Bestellung eines Testamentsvollstreckers kann sichergestellt werden, dass die getroffenen testamentarischen Anordnungen in tatsächlicher Weise umgesetzt werden. Die Kanzlei Rudmann Guzek übernimmt in Stuttgart und Umgebung zeitlich befristete Abwicklungsvollstreckungen als auch langfristige Dauervollstreckungen.

Unsere Kanzlei unterstützt insbesondere Unternehmer aus dem Mittelstand im Raum Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn und Umgebung bei der strategisch optimierten Planung der Unternehmensnachfolge. Wir berücksichtigen dabei rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte. In der Praxis beschäftigen wir uns im Zusammenhang mit Unternehmern regelmäßig mit der lebzeitigen Vermögensübertragung sowie mit der Gestaltung von Unternehmertestamenten (auch vor dem Hintergrund eines Notfallszenarios in Kombination mit Unternehmer-Vorsorgevollmachten). Es dürfte bekannt sein, dass die Vorbereitung von Unternehmertestamenten einer besonderen Sorgfalt bedürfen, etwa wenn erhebliches Immobilienvermögen innerhalb oder außerhalb des Unternehmensbestands vorhanden ist. Wir beraten fundiert zu Übertragungen von Unternehmensanteilen an Kinder, Freibeträgen und Verschonungsregelungen.

Wir stehen unserer Mandantschaft umfassend bei der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zur Seite – außergerichtlich und gerichtlich. Unser Team unterstützt dabei, den Pflichtteil rechtssicher einzufordern und begleitet enterbte Mandanten bei der Durchsetzung der Auszahlung des Pflichtteils gegenüber den Erben.

Zugleich beraten wir zu rechtlichen Möglichkeiten eines Erb- und Pflichtteilverzichts. Darüber hinaus prüfen wir die Voraussetzungen einer Pflichtteilsentziehung und entwickeln individuelle Gestaltungsmodelle zur rechtssicheren Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen im Rahmen einer vorausschauenden Nachlassplanung.

Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn der Nachlass einer verstorbenen Person nicht auf einen einzelnen Erben, sondern auf mehrere Rechtsnachfolger übergeht. Wurden im entsprechenden Testament mehrere Personen zu Erben bestimmt, entsteht eine Erbengemeinschaft, unabhängig von der jeweiligen Erbquote.

Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft kann in der Praxis mit nicht unerheblichen Konflikten einhergehen. Unterschiedliche wirtschaftliche bzw. finanzielle Interessen können zu Spannungen in einer Erbengemeinschaft führen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandantschaft unter anderem bei der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen mittels einer Auskunftsklage oder erheben Erbteilungsklagen bzw. Auseinandersetzungsklagen.

Zudem beraten und vertreten wir bei Teilungsversteigerungen unter Miterben, insbesondere bei der Aufteilung von Grundstücken, sowie bei sämtlichen Fragen rund um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. 

Auch durch Erbverträge können letztwillige Verfügungen getroffen werden. Jedoch bedarf es für die Wirksamkeit von Erbverträgen zwingend einer notariellen Beurkundung. Zudem sind an einem Erbvertrag mindestens zwei Vertragspartner beteiligt. Erbverträge werden in der Praxis unter anderem von unverheirateten Paaren abgeschlossen oder im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen von Unternehmern verwendet. Wir beraten zu individuellen erbvertraglichen Vereinbarungen und gestalten maßgeschneiderte Erbverträge.

Über das Erbscheinverfahren wird gerichtlich festgestellt, wer Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist und in welcher Erbquote. Das Nachlassgericht stellt hierzu auf Antrag einen Erbschein aus, der die Erbenstellung bestätigt.

In vielen Fällen ist der Erbschein erforderlich, um über Nachlasswerte verfügen zu können. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Kontoguthaben, die Berichtigung des entsprechenden Grundbuchs bei Immobilien oder die Verwaltung von Wertpapierbeständen. Unsere Kanzlei unterstützt zu allen Fragen rund um den Erbschein.

Darüber hinaus unterstützen wir Mandanten umfassend und mit großem Einsatz bei der Erbenermittlung. Wir suchen gezielt nach Erben, sofern (potentielle) Erben nach dem Versterben des Erblassers unbekannt sein sollten. 

Bundesweit und damit auch in der Region Stuttgart dürfte die Zahl der Fälle von Erbschleicherei in den letzten Jahren zugenommen haben. Erbschleicher setzen mit ihren Methoden insbesondere gegenüber älteren und/oder gesundheitlich eingeschränkten Personen gezielt darauf, diese psychologisch unter Druck zu setzen und emotionale Abhängigkeiten zu schaffen. Dies geschieht häufig durch persönliche Nähe, gezielte Einflussnahme sowie die systematische Isolierung von Familienangehörigen. Ziel ist die schrittweise Erlangung erheblicher Vermögenswerte zugunsten des Erbschleichers. Regelmäßig geht es bei der Erbschleicherei darum, Vorsorgevollmachten, erhebliche lebzeitige Schenkungen oder testamentarische Änderungen zugunsten des Erbschleichers zu erreichen.

Wir beraten Familienangehörige und Opfer von Erbschleicherei mit vorausschauenden und ganzheitlichen Ansätzen und unterstützen bei der gezielten Beweissicherung zu Lebzeiten, um unter anderem spätere Testamentsanfechtungen mit erhöhten Erfolgsaussichten zu ermöglichen. Darüber hinaus beraten und begleiten wir Familienangehörige bei der rechtssicheren Gestaltung lebzeitiger Vermögensverfügungen des Erblassers zu ihren Gunsten und erstellen sorgfältig durchdachte Erbverträge, um den Handlungsspielraum für Erbschleicher erheblich einzuschränken. Zudem beraten wir zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen, die sich unmittelbar gegen Erbschleicher richten.

Gegenstand einer vorausschauenden Nachlassplanung sollten auch Themen der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und die Errichtung einer Patientenverfügung sein.

Mit einer Patientenverfügung legt eine Person schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Ausnahmesituationen gewünscht oder abgelehnt werden. Insbesondere betrifft dies regelmäßig die Frage lebensverlängernder Behandlungen in Fällen schwerer Unfälle, unheilbarer Erkrankungen oder in der finalen Lebensphase. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der eigene Wille auch dann beachtet wird, wenn eine selbstbestimmte Entscheidung in derartigen Situationen in praktischer Weise nicht mehr möglich ist.

Unsere Rechtsanwälte besprechen im Rahmen unserer Notfallplanungen mit der Mandantschaft entsprechende Wünsche und erstellen auf dieser Grundlage die notwendigen Dokumente. Zudem kümmern wir uns um die Eintragung in den zuständigen Registern.

Unsere Rechtsanwälte unterstützen, sofern alle Anstrengungen zur Erreichung einer außergerichtlichen Lösung scheitern, die Mandantschaft bei erbstreitigen Auseinandersetzungen vor Gericht. Unsere anwaltlichen Leistungen erstrecken sich dabei auch auf Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes, wie etwa Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherung von Pflichtteilsansprüchen oder Geldvermächtnissen.

Unter dem Begriff „Asset Protection“ werden Maßnahmen bzw. Vorkehrungen verstanden, um das eigene Vermögen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Im Rahmen erbrechtlicher Überlegungen können hierzu beispielsweise sorgfältig und steuerlich im Detail bedachte lebzeitige Vermögensübertragungen gehören. 

Der Begriff der Nachlasssicherung kann zum einen dann eine praktische Rolle für Anwälte spielen, wenn kein Erbe bestimmt ist bzw. feststeht und eine entsprechende Kontaktaufnahme zu (potentiellen) Erben scheitert, dabei jedoch der Nachlass gesichert werden soll. Ein Nachlassgericht kann dabei einen Nachlasspfleger bestellen.

Unsere Kanzlei ist auf Sachverhalte im Bereich des internationalen Erbrechts spezialisiert – auch bei Implikationen mit Drittstaaten außerhalb des Anwendungsbereichs der EU-ErbVO. Wir beraten ganzheitlich von unserem Standort in Stuttgart aus umfassend zu erbrechtlichen Angelegenheiten, die einen Auslandsbezug aufweisen, vornehmlich im englisch- und spanischsprachigen Bereich. Fälle im internationalen Erbrecht liegen beispielsweise bei Immobilienvermögen im Ausland oder Wohnaufenthalt von deutschen Staatsangehörigkeiten im Ausland vor. Bei Bedarf greifen wir auf ein globales anwaltliches Kontaktnetzwerk zurück.

FAQ - Anwalt Erbrecht Stuttgart

Beraten Sie nur in Stuttgart zum Erbrecht?

Nein, unsere Rechtsanwälte stehen der Mandantschaft nicht nur in Stuttgart beratend zur Seite, sondern auch vorwiegend im Raum Ludwigsburg, Heilbronn und Pforzheim. Darüber hinaus bieten wir erbrechtliche Unterstützung auch bundesweit an – insbesondere in internationalen Erbfällen. Unser digitaler Ansatz ermöglicht eine effiziente und ortsunabhängige Mandantenbetreuung.

Wer kann mich im Erbrecht beraten?

Unsere Anwälte beraten mit jahrelanger Praxiserfahrung im Bereich des Erbrechts, vorwiegend in internationalen Sachverhalten. Wir stehen unseren Mandanten jedoch auch ohne Weiteres in rein nationalen Fällen in Deutschland beratend zur Seite.

Wann braucht man einen Anwalt für Erbrecht?

An die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Erbrecht sollte dann gedacht werden, wenn eine sorgfältige Nachlassplanung mit erhöhten Vermögenswerten geplant ist. Unser Ziel ist es, unseren Mandanten durch unsere anwaltliche Beratung Klarheit zu spezifischen Fragen zu verschaffen und bei der Unterstützung der Durchsetzung und Abwehr von Erbrechten effektiv mitzuwirken. Wir verfügen insbesondere über fundierte Kenntnisse im Bereich des internationalen bzw. grenzüberschreitenden Erbrechts und stehen auch bei steuerlichen Fragen zur Verfügung. 

Was kostet die anwaltliche Beratung zum Erbrecht bei Ihnen?

Erstberatungsgespräche führen wir im Grundsatz kostenfrei. Nach Auswertung des uns geschilderten Sachverhalts übersenden wir ein spezifisches Leistungs- und Honorarangebot.

Anwalt für Erbrecht in Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn und Umgebung gesucht?

Wir stehen Ihnen per E-Mail, WhatsApp, Videocall, telefonisch oder zu einem persönlichen Beratungsgespräch an unserem Standort in Stuttgart zur Verfügung. Uns zeichnen schnelle Reaktionszeiten aus.

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