Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca Cédula de Habitabilidad

Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca

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Steven Rudmann
Rechtsanwalt & Abogado
Letzter Bearbeitungsstand: 09.06.2025

Was ist die Rechtsgrundlage der Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) auf Mallorca?

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung, die cédula de habitabilidad, geht zurück auf das Dekret 145/1997 vom 21. November* („D-145/1997“).

* Decreto 145/1997, de 21 de noviembre, por el que se regula las condiciones de dimensionamiento, de higiene y de instalaciones para el diseño y la habitabilidad de viviendas así como la expedición de cedulas de habitabilidad

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Was ist eine Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca?

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist ein vom Inselrat auszustellende Dokument, das die Eignung einer Wohneinheit (vivienda), eines Raums (local) oder eines Wohngebäudes (edificio residencial), das nicht unter den Begriff der Wohnung im Sinne der entsprechenden Abschnitte des Artikels 3 des Dekrets fällt, zur Bewohnung anerkennt.

Die cédula ist verpflichtend für die Nutzung oder Vermietung der betreffenden Immobilie.

Welche Unterschiede bestehen im Zusammenhang mit der Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung zwischen einer Wohneinheit und anderen Gebäuden?

Für eine Wohneinheit, also bspw. einem Einfamilienhaus oder einer Villa, wird die Bewohnbarkeitsbescheinigung für jede einzelne Einheit ausgestellt.

Im Falle der in Artikel 3 Abs. 3 D-145/1997 definierten Gebäude wird lediglich eine einzige cédula pro Gebäude oder Einrichtung ausgestellt.

Fehlende Bewohnbarkeitsbescheinigung und Verträge über Versorgungsleistungen

Verträge über Versorgungsleistungen wie Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telefon dürfen nach Maßgabe von Artikel 7 Abs. 4 D-145/1997 nicht abgeschlossen werden, wenn für das Gebäude, die Wohneinheit oder den Raum keine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument vorliegt.

Welche Arten von Bewohnbarkeitsbescheinigungen gibt es auf Mallorca?

Artikel 8 des D-145/1997 unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten von Bewohnbarkeitsbescheinigungen:

Was ist die Erstbezugsbescheinigung?

Die Erstbezugsbescheinigung, die cédula de primera ocupación, wird ausgestellt, wenn Neubauten oder Erweiterungsbauten durchgeführt wurden sowie bei anderen Maßnahmen, die die Aufteilung auf 60 % der Nutzfläche betreffen, sei es durch Veränderung oder durch Wiederaufbau, ebenso wie bei einer Nutzungsänderung, soweit sie weitere gesetzlich definierte Voraussetzungen in Artikel 4 D-145/1997 erfüllt.

Was ist die Negativbescheinigung betreffend Nichtvorliegen einer Bewohnbarkeitsbescheinigung?

Diese Negativbescheinigung wird ausgestellt für Bauten, die vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurden und für die weder eine Erstbezugsbescheinigung noch eine erneuerte Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegen.

Wie werden die Bewohnbarkeitsbescheinigungen auf Mallorca eingeholt?

Bewohnbarkeitsbescheinigungen können über die zuständigen Stellen der jeweilig betroffenen Gemeindeverwaltung eingeholt werden. Hierfür ist ein entsprechender Antrag im Einklang mit den Artikeln 9 und 10 D-145/1997 einzureichen.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Ausstellung einer Erstbezugsbescheinigung auf Mallorca beigefügt werden?

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag auf Ausstellung der  Erstbezugsbescheinigung nach Artikel 10 Abs. 1 D-145/1997 beigefügt werden:

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung einer Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca?

Nach Artikel 12 beträgt die Frist zur Bescheidung eines entsprechenden Antrags zehn Werktage seit  Einreichung des vollständigen Antrags. 

Wie lange ist eine Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca gültig?

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung läuft zehn Jahre nach ihrer Ausstellung ab – unabhängig von Eigentümern, Bewohnern oder Nutzern.

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