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Anwalt für spanisches Recht

Rechtsanwälte, Anwalt für spanisches Recht

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Steven Rudmann
Rechtsanwalt & Abogado
Letzter Bearbeitungsstand: 24.01.2026

Inhaltsübersicht

Die Suche nach einem Anwalt für spanisches Recht aus einem deutschsprachigen Land heraus wird häufig dann notwendig, wenn ein Lebenssachverhalt mit Bezug zu Spanien vorliegt und eine rechtliche Beratung angezeigt sein dürfte. In diesem Beitrag geben wir hierzu einige einführende Hinweise und erläutern auch, in welchen Fällen eine entsprechende anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist.

Anwalt für spanisches Recht - Einführende Anmerkungen

Artikel 1 Abs. 1 der spanischen Verfassung definiert Spanien als einen sozialen und demokratischen Rechtsstaat, dessen Rechtsordnung auf den Werten der Freiheit, der Gerechtigkeit, der Gleichheit und des politischen Pluralismus beruht. 

Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund kommt spanischen Rechtsanwälten als unabhängigen Beratern und Parteienvertretern eine zentrale Rolle zu.

Die Berufsbezeichnung und Funktion spanischer Rechtsanwälte, den sogenannten abogados, ist ausschließlich Personen mit einem rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss vorbehalten, die berufsmäßig die Vertretung und Verteidigung von Parteien in allen Arten von Verfahren sowie die rechtliche Beratung ausüben.

Alle spanischen Rechtsanwälte sind als zugelassene Berufsträger Mitglieder einer spanischen Anwaltskammer und widmen sich der Beratung, außergerichtlichen Konfliktlösung sowie der Wahrnehmung und Verteidigung fremder öffentlicher oder privater Rechtsinteressen. 

Der Consejo General de la Abogacía Española (CGAE) ist das oberste repräsentative, koordinierende und ausführende Organ der spanischen Anwaltskammern. 

Die Tätigkeit eines Anwalts für spanisches Recht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung vor sämtlichen Gerichten und Verwaltungsorganen sowie vor Behörden, öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen jeder Art.

Wann wird ein Anwalt für spanisches Recht konsultiert?

Rechtliche Fragen mit Bezug zu Spanien können in vielen unterschiedlichen Situationen entstehen – oft schneller, als man zunächst annimmt.

Für Personen aus dem deutschsprachigen Raum ist das spanische Recht dabei häufig schwer überschaubar, insbesondere dann, wenn man zum ersten Mal mit dem spanischen Rechtsverkehr in Berührung kommt.

Viele rechtliche Fragestellungen unterscheiden sich in ihren Details teils erheblich vom deutschen, österreichischen oder schweizerischen Recht.

Die frühzeitige Kontaktaufnahme zu Beratungszwecken mit einem auf spanisches Recht spezialisierten Anwalt hilft, rechtliche Hürden zu überwinden und fundierte Entscheidungen zu treffen. In der Praxis zeigen sich regelmäßig bestimmte Fallkonstellationen, in denen die Einholung anwaltlichen Rats zweckmäßig ist. Zu den Fällen können unter anderem gehören:

Die Leistungen unserer Kanzlei mit in Spanien zugelassenen Rechtsanwälten (abogados)

Rechtsanwälte für spanisches Recht - der deutsch-spanische Rechts- und Wirtschaftskehr und unser hybrider Beratungsansatz

Sie suchen einen Anwalt bzw. Rechtsanwälte für spanisches Recht oder sind mit einem grenzüberschreitendem Sachverhalt mit Spanien konfrontiert? Nehmen Sie noch gerne heute unverbindlich Kontakt zu uns auf. Erstberatungsgespräche führen wir grundsätzlich kostenfrei.

Das Team von Rudmann Guzek bietet umfassende Beratung zum spanischen und katalanischen Recht und übernimmt die anwaltliche Vertretung bei sämtlichen Fragestellungen mit Spanienbezug.

Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen, Unternehmer, Selbstständige, Versicherer, Banken, Behörden sowie Privatleute bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung ihrer Vorhaben unter spanischem Recht.

Zu unserem Leistungsspektrum zählen insbesondere die rechtssichere Abwicklung von Immobilien- und Erbschaftsangelegenheiten mit Spanienbezug sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber spanischen Behörden, Banken, Vertragspartnern und Gerichten.

Wir begleiten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren und koordinieren die Zusammenarbeit mit spanischen Notariaten, Prozessagenten (procuradores) und allgemein Behörden und stellen dabei eine effiziente und reibungslose Abwicklung sicher.

Als deutsche Muttersprachler legen wir eine klare, verständliche und verlässliche Kommunikation an den Tag – dynamisch, mit hohem Serviceeinsatz und digital geprägter Arbeitsweise. 

Spanisches Recht in Deutschland, Anwaltliche Betreuung über Ländergrenzen hinweg

Wir beraten unsere Mandantschaft im spanischen Recht nicht nur von unserem Standort in Madrid aus, sondern stehen auch an unserem Standort in Stuttgart jederzeit für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung. Durch diesen hybriden Kanzleiansatz ermöglichen wir eine rechtlich fundierte und internationale Betreuung über Ländergrenzen hinweg.

Kann man als in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt in Spanien arbeiten?

In Deutschland zugelassene Rechtsanwälte können ihre berufliche Tätigkeit in Spanien grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten ausüben (siehe hier ausführlich).

Beide Alternativen setzen voraus, dass der entsprechende Rechtsanwalt ordnungsgemäß bei seiner für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen ist und über eine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit verfügt.

1. Anerkennungsverfahren (sogenannte Vía de Reconocimiento de Cualificaciones)

Die erste Alternative besteht in der Möglichkeit der Anerkennung der in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation als Rechtsanwalt. Dieses Verfahren kann unmittelbar zur vollständigen Zulassung als spanischer Rechtsanwalt führen und beinhaltet regelmäßig eine entsprechende Anerkennungsprüfung, sogenannte prueba de aptitud.

2. Dauerhafte Niederlassung (sogenannte Vía de establecimiento permanente)

Alternativ können sich in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwälte eines anderen EU-Mitgliedsstaats in das besondere Register der spanischen Anwaltskammern (registro especial) eintragen lassen und in Spanien unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates (z.B. „Rechtsanwalt“) sowie unter der Berufsbezeichnung „abogado inscrito“ tätig werden.

Abogados inscritos dürfen grundsätzlich die gleichen beruflichen Tätigkeiten ausüben wie Rechtsanwälte mit (vollständig) verliehener spanischer Anwaltszulassung. Sie sind insbesondere berechtigt, rechtliche Beratung im Recht ihres Herkunftsstaates, im Unionsrecht, im internationalen Recht sowie im spanischen Recht zu erbringen.

Für die gerichtliche Vertretung und Verteidigung von Mandanten gelten jedoch besondere gesetzliche Vorgaben: 

In allen Fällen, in denen nach spanischem Recht die Mitwirkung eines Rechtsanwalts zwingend vorgeschrieben ist, vornehmlich vor Gerichten oder der rechtlichen Vertretung inhaftierter Personen, dürfen abogados inscritos nur in Zusammenarbeit mit einem in Spanien (voll) zugelassenen Rechtsanwalt („Abogado“) tätig werden.

Nach drei Jahren tatsächlicher und regelmäßiger Berufsausübung kann die vollständige Aufnahme in die spanische Anwaltschaft ohne zusätzliche Eignungsprüfung beantragt werden.

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