Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca
Rechtsanwalt & Abogado
Bewohnbarkeitsbescheinigung Mallorca: die cédula de habitabilidad und ihre Rechtsgrundlage
Die Bewohnbarkeitsbescheinigung, die cédula de habitabilidad, ist in dem Dekret 145/1997 vom 21. November* („D-145/1997“) geregelt.
* Decreto 145/1997, de 21 de noviembre, por el que se regula las condiciones de dimensionamiento, de higiene y de instalaciones para el diseño y la habitabilidad de viviendas así como la expedición de cedulas de habitabilidad
Anwaltliche Beratung zur Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca
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Was ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca?
Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist ein vom Inselrat (Consejo Insular) auszustellende Dokument, das die Eignung einer Wohneinheit (vivienda), eines Raums (local) oder eines Wohngebäudes (edificio residencial), das nicht unter den Begriff der Wohnung im Sinne der entsprechenden Abschnitte des Artikels 3 des Dekrets fällt, zur Bewohnung anerkennt.
Die cédula ist verpflichtend für die Nutzung oder Vermietung der betreffenden Immobilie.
Welche Unterschiede bestehen im Zusammenhang mit der Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca zwischen einer Wohneinheit und anderen Gebäuden?
Für eine Wohneinheit, also bspw. einem Einfamilienhaus oder einer Villa, wird die Bewohnbarkeitsbescheinigung für jede einzelne Einheit ausgestellt.
Im Falle der in Artikel 3 Abs. 3 D-145/1997 definierten Gebäude wird lediglich eine einzige cédula pro Gebäude oder Einrichtung ausgestellt.
Fehlende Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca und die rechtliche Folge für den Vertragsabschluss über Versorgungsleistungen
Verträge über Versorgungsleistungen wie Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telefon dürfen nach Maßgabe von Artikel 7 Abs. 4 D-145/1997 nicht abgeschlossen werden, wenn für das Gebäude, die Wohneinheit oder den Raum keine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung oder ein gleichwertiges Dokument vorliegt.
Welche Arten von Bewohnbarkeitsbescheinigungen gibt es auf Mallorca?
Artikel 8 des D-145/1997 unterscheidet zwischen drei verschiedenen Arten von Bewohnbarkeitsbescheinigungen:
- Erstbezugsbescheinigung (cédula de primera ocupación)
- Erneuerte Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de renovación)
- Negativbescheinigung betreffend Nichtvorliegen einer Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de carencia)
Die Erstbezugsbescheinigung auf Mallorca (cédula de primera ocupación)
Die Erstbezugsbescheinigung, die cédula de primera ocupación, wird ausgestellt, wenn Neubauten oder Erweiterungsbauten durchgeführt wurden sowie bei anderen Maßnahmen, die die Aufteilung auf 60 % der Nutzfläche betreffen, sei es durch Veränderung oder durch Wiederaufbau, ebenso wie bei einer Nutzungsänderung, soweit sie weitere gesetzlich definierte Voraussetzungen in Artikel 4 D-145/1997 erfüllt.
Die Negativbescheinigung über das Nichtvorliegen einer Bewohnbarkeitsbescheinigung
Diese Negativbescheinigung wird für Bauten auf Mallorca ausgestellt, die vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurden und für die weder eine Erstbezugsbescheinigung noch eine erneuerte Bewohnbarkeitsbescheinigung vorliegen.
Einholung der Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca - wie funktioniert sie?
Bewohnbarkeitsbescheinigungen können über die zuständigen Stellen der jeweilig betroffenen Gemeindeverwaltung eingeholt werden. Hierfür ist ein entsprechender Antrag im Einklang mit den Artikeln 9 und 10 D-145/1997 einzureichen.
Welche Unterlagen müssen dem Antrag auf Ausstellung einer Erstbezugsbescheinigung auf Mallorca beigefügt werden?
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag auf Ausstellung der Erstbezugsbescheinigung nach Artikel 10 Abs. 1 D-145/1997 beigefügt werden:
- Dokumente über den Eigentumsnachweis oder ggfs. über Vertretungsbefugnis.
- Baugenehmigung oder ein entsprechender Nachweis über das Vorliegen einer solchen.
- Von der Bauleitung (dirección facultativa) ausgestellte Bescheinigung über die Baufertigstellung und Bewohnbarkeit (certificado final de obra y habitabilidad), versehen mit entsprechendem Kammerstempel und weiteren bestätigenden Inhalten über die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
- Gemeindliche Bescheinigung über die Baufertigstellung oder ein gleichwertiges Dokument, aus welchem hervorgeht, dass die Bauarbeiten im Einklang mit der Baugenehmigung erfolgten.
- Aktuelle und aussagekräftige Fotos zum Gegenstand des Antrags, unterzeichnet durch die bescheinigenden Fachplaner (técnicos certificantes).
- Lageplan des Gebäudes, mit Katasterdaten zwecks Lokalisierung, sofern sich das Gebäude in einem nicht erschlossenem Gebiet befindet; unterschrieben durch die bescheinigenden Fachplaner.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Ausstellung einer Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca?
Nach Artikel 12 beträgt die Frist zur Bescheidung eines entsprechenden Antrags zehn Werktage seit Einreichung des vollständigen Antrags.
Gültigkeitsdauer der Bewohnbarkeitsbescheinigung auf Mallorca
Die Bewohnbarkeitsbescheinigung läuft zehn Jahre nach ihrer Ausstellung ab – unabhängig von Eigentümern, Bewohnern oder Nutzern.
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