Schenkung von Immobilien in Spanien (2025) - das müssen Sie wissen
Rechtsanwalt & Abogado
Die Schenkung einer Immobilie in Spanien ist eine beliebte Methode, um Vermögen innerhalb der Familie weiterzugeben oder enge Freunde zu begünstigen. Allerdings ist die Immobilienschenkung in Spanien mit steuerlichen und rechtlichen Aspekten verbunden, die unbedingt beachtet werden sollten. Nachfolgend haben wir einige allgemeine Hinweise vorbereitet.
Inhaltsübersicht
Schenkung von Immobilien in Spanien und ihre Wirksamkeit
Gegenstand der Schenkung (donación) einer Immobilie ist die lebzeitige Eigentumsübertragung an einer Liegenschaft des Schenkers (donante) zugunsten des Beschenkten bzw. Schenkungsempfängers (donatario), der die Schenkung annimmt, vgl. Artikel 618 des spanischen Zivilgesetzbuches (Código Civil, „CC“). Der Schenker erhält keine wirtschaftliche Gegenleistung. Die Übertragung des Eigentums an der Immobilie erfolgt „a título gratuito“.
Für die Wirksamkeit der Schenkung einer in Spanien belegenen Immobilie bedarf es gemäß der Bestimmung des Artikel 633 Abs. 1 CC zwingend der Errichtung einer entsprechenden notariellen Schenkungsurkunde, sogenannte Escritura de Donación de Inmueble oder Escritura de Donación de Vivienda.
Die Urkunde muss die schenkungsgegenständliche Liegenschaft explizit aufführen sowie den Wert der Lasten, die der Beschenkte im Einzelfall zu zahlen hat.
Die formelle Annahme der Schenkung durch den Beschenkten kann Gegenstand derselben Urkunde sein (Artikel 633 Abs. 2 CC) oder in einer separaten öffentlichen Urkunde zu Protokoll gegeben werden. Die notariell beurkundete Schenkungsannahme ist zwingend erforderlich.
Im Falle der separaten Beurkundung ist der Schenker formell zu benachrichtigen. Zudem ist ein entsprechender Vermerk in beiden Urkunden aufzunehmen.
Steuerrechtliche Auswirkungen für den Schenkungsempfänger
Spanische Schenkungsteuer
Zum einen hat der Schenkungsempfänger den Schenkungsvorgang steuerrechtlich zu erklären, insbesondere im Hinblick auf die spanische Schenkungsteuer; genau genommen spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer, Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.
Die Autonomen Regionen in Spanien sind berechtigt, jeweils eigene Regelungen diesbezüglich aufzustellen, u.a. Bedingungen zu Steuerreduzierungen (bonificaciones), von denen einige Autonome Regionen Gebrauch gemacht haben. Zu berücksichtigen ist hinsichtlich der spanische Schenkungsteuer, wer die Parteien des Schenkungsgeschäfts sind, insbesondere ob familiäre Verwandschaftsgrade zwischen ihnen bestehen, z.B. Schenkung einer Ferienimmobilie von den Eltern zugunsten eines Kindes.
Nach Artikel 35 der Verordnung zur spanischen Erbschaft- und Schenkungsteuer* gilt der Nettowert des über das Schenkungsgeschäft erworbene Gut als Steuerbemessungsgrundlage, das heißt der tatsächliche Wert (valor real) abzüglich der reduzierbaren Lasten und Verbindlichkeiten nach im Einklang mit den Artikeln 36 und 37 der genannten Verordnung.
Gemeindliche Wertzuwachssteuer
Neben der Schenkungsteuer hat der Schenkungsempfänger gegebenenfalls eine steuerliche Erklärung in Bezug auf die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el incremento de valor de los terrenos de naturaleza urbana, auch bekannt unter plusvalía municipal oder kurz plusvalía) abzugeben.
Die Steuerbemessungsgrundlage der plusvalía ergibt sich aus der Wertsteigerung des entsprechenden (Grundstücks-)Geländes zum Zeitpunkt des Steueranfalls über einen Zeitraum von höchstens zwanzig Jahren.
Hierfür muss das entsprechende Grundstück im städtischen Bereich liegen (finca urbana). Ist ein Landgrundstück Gegenstand des Schenkungsgeschäfts (sogenannte finca rústica), fällt grundsätzlich keine plusvalía an.
Die plusvalía ist im Wege der Selbstveranlagung steuerlich zu erklären, sogenannte autoliquidación.
Steuerrechtliche Auswirkungen für den Schenker
Hat die schenkungsgegenständliche Immobilie einen höheren Wert als zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs durch den Schenker, so fällt im Grundsatz die spanische Einkommensteuer (IRPF) an.
Ist der Schenker Nichtansässiger in Spanien, ist es angezeigt, in jedem Falle vor der Vornahme des Schenkungsgeschäfts gründliche steuerliche Vorüberlegungen anzustellen, um gegebenenfalls das Risiko einer doppelten Besteuerung zu vermeiden.
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– Rechtliche Beratung zu Fragen der Schenkung einer Immobilie und anderen Wertgütern in Spanien Phasen
– Prüfung von Entwürfen notarieller Immobilienschenkungsverträge und anderer relevanter Unterlagen im Vorfeld
– Korrespondenz mit dem beurkundenden Notar
– Anwaltliche Begleitung beim Notartermin
– Anwaltlicher Beistand bzw. gerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten rund um eine Schenkung