Reiserechte,
Fluggastrechte
Nachstehend finden Sie einen Überblick über unsere Beratungsleistungen mit Blick auf Reiserechte und Fluggastrechte in Deutschland und Spanien.
Beratungsleistungen in Deutschland und Spanien:
Reiserecht bzw. Reiserechte
Das Reiserecht und die Fluggastrechte sind Rechtsgebiete, die immer wieder durch neue Entwicklungen und rechtliche Anforderungen geprägt werden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente und engagierte Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob Sie als Reisender Ihre Rechte durchsetzen möchten oder als Anbieter eine rechtliche Absicherung suchen – mit unserer Unterstützung sind Sie auf der sicheren Seite. Vertrauen Sie auf unser Know-how und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Rechte einstehen.Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über unsere umfassenden Beratungs- und Vertretungsleistungen im Bereich des Reiserechts und der Fluggastrechte.
Reiserechtliche Streitigkeiten können vielfältige Ursachen haben: von nicht erfüllten Reiseleistungen und Hotelbuchungen bis hin zu unzureichenden Freizeitangeboten. Für Reisende, die Ansprüche geltend machen möchten, sowie für Reiseveranstalter und Anbieter, die sich gegen Forderungen verteidigen müssen, bieten wir rechtliche Unterstützung in folgenden Bereichen:
– Beratung zu Reiseverträgen, Mängelanzeigen und Rücktrittsrechten für Pauschalreisen: Pauschalreisen unterliegen den besonderen Regelungen des Pauschalreiserechts, das unter anderem die Anforderungen an Reiseverträge, Rücktrittsmöglichkeiten und die Haftung des Veranstalters regelt. Wir beraten Sie umfassend zu den jeweiligen Bestimmungen und Möglichkeiten, sollten Sie als Reisender eine mangelhafte Leistung bemerken oder über einen Rücktritt nachdenken. Wir klären, welche Schritte notwendig sind, um eine Mängelanzeige zu erstellen, und erläutern Ihre Rechte auf Minderung oder Schadenersatz.
– Unterstützung bei rechtlichen Fragen zu Hotelbuchungen, Mietwagen und Freizeitaktivitäten: Neben Pauschalreisen betreffen rechtliche Streitigkeiten im Reiserecht oft auch Hotelbuchungen, Mietwagenvereinbarungen und die Organisation von Freizeitaktivitäten vor Ort. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen, wenn ein gebuchtes Hotelzimmer nicht den vertraglich zugesicherten Standards entspricht, oder beraten Sie, welche rechtlichen Schritte bei Problemen mit Mietwagenanbietern möglich sind. Für Anbieter bieten wir zudem Beratung zu haftungsrechtlichen Fragen und der Gestaltung rechtssicherer Verträge.
– Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Minderung des Reisepreises bei Mängeln: Reisende haben bei Mängeln an der Reise oft das Recht auf Minderung des Reisepreises oder sogar auf Schadensersatz. Wir prüfen Ihre Ansprüche individuell und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung – sei es außergerichtlich oder vor Gericht. Mit unserem rechtlichen Know-how sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.
– Vertretung von Reiseveranstaltern und Reisenden in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren: Unsere Kanzlei vertritt sowohl Reisende als auch Veranstalter in allen rechtlichen Auseinandersetzungen. Von außergerichtlichen Verhandlungen bis hin zur gerichtlichen Vertretung übernehmen wir sämtliche Schritte zur optimalen Wahrung Ihrer Rechte. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um Ihre Interessen zielgerichtet und effektiv zu vertreten.
Fluggastrechte- – Unterstützung bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen
Die Fluggastrechteverordnung regelt die Rechte von Fluggästen und bietet ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte, damit Sie Ihr Recht auf Entschädigung geltend machen können.
–Beratung zu Anforderungen und Verpflichtungen im Bereich Fluggastrechte:
Für Fluggesellschaften stellen die Fluggastrechte eine komplexe rechtliche Herausforderung dar. Wir beraten Sie zu den Anforderungen und Verpflichtungen, die sich aus der EU-Verordnung ergeben, und helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Damit können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und rechtliche Konflikte vermieden werden.
–Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gemäß der EU-Verordnung 261/2004
Fluggäste haben in bestimmten Fällen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei von der Flugstrecke und dem Grad der Beeinträchtigung ab. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche zu prüfen und gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. In vielen Fällen wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, doch bei Bedarf vertreten wir Sie auch vor den Gerichten in Deutschland und Spanien.