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PROZESSFUEHRUNG, STREITBEILEGUNG, CROSS-BORDER LITIGATION
PROZESSFUEHRUNG, STREITBEILEGUNG, CROSS-BORDER LITIGATION

Prozessführung, Streitbeilegung & Cross-Border Litigation

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Prozessführung Spanisches Prozessrecht Deutsches Prozessrecht

Im komplexen Bereich des Prozessrechts stehen wir Mandanten als verlässlicher Partner zur Seite. Ob deutsches Zivilprozessrecht oder spanisches Zivilprozessrecht – wir entwickeln für jeden Fall eine passgenaue Strategie, um die mit dem Mandanten erarbeiteten rechtlichen Ziele effizient und nachhaltig zu erreichen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine klare und transparente Kommunikation sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir sind davon überzeugt, dass nur ein gemeinsames Verständnis und eine enge Abstimmung den Weg zum bestmöglichen Ergebnis ebnen.

Unsere jahrelange Erfahrung in der Führung von Prozessen bei komplexen Angelegenheiten macht uns zu einem idealen Ansprechpartner für Rechtsstreitigkeiten in Spanien und Deutschland.

Wir setzen uns vor Gericht mit fundiertem Fachwissen, strategischem Geschick und resolutem Auftreten  konsequent für die Mandanteninteressen ein. Dabei vertreten wir die Mandantschaft mit Entschlossenheit, Sorgfalt und mit zielgerichtet erarbeiteten Strategien. Ob es darum geht, Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren – wir zeigen im Bedarfsfall das nötige Fingerspitzengefühl.

Unsere Kanzlei verfügt ferner über umfassende Expertise im Bereich der Cross-Border Litigation bzw. des internationalen Prozessrechts. Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten stellen besonders hohe Anforderungen an die beauftragten Rechtsanwälte, da sie die betroffenen Rechtsordnungen und praktischen Unterschiede berücksichtigen müssen. Genau hier liegt unsere Stärke: Wir sind nicht nur mit den prozessualen Systemen Spaniens und Deutschlands vertraut, sondern verfügen über ein tiefes Verständnis, was die internationale Koordinierung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in rechtlichen Angelegenheiten angeht.

Darüber hinaus gilt, dass nicht jeder Rechtsstreit kosten- und zeitintensiv vor Gericht ausgetragen werden muss. In bestimmten Fällen können außergerichtliche Streitbeilegungsansätze wertvolle Zeit und Kosten sparen. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten, durchdachte und pragmatische Lösungen zu entwickeln, ganz ohne unnötige Eskalationen oder langwierige Verfahren herbeizuführen.

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Folgende Beratungsleistungen bieten wir sowohl im spanischen Prozessrecht als auch deutschen Prozessrecht an:

Konfliktberatung und Risikobewertung

– Detaillierte Erfassung, Analyse und Bewertung des Konfliktpotentials
– Bewertung von Erfolgsaussichten und Risiken, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen

Aussergerichtliche Forderungseintreibung

– Mahnschreiben an Schuldner vor Klageerhebung
– Vereinbarungen zur Schuldanerkennung und Zahlungspläne

Zivilrechtliche Prozessführung, Spanisches Prozessrecht
Deutsches Prozessrecht

– Vertretung vor Gericht in allen Phasen des Zivilprozesses, einschließlich einstweiliger Rechtsschutz
– Analyse von Streitfällen und Entwicklung einer effektiven Prozessstrategie
– Einlegung von Berufung, sofortiger Beschwerde und anderen Rechtsmitteln nach sorgfältiger Prüfung der Erfolgsaussichten
– Beantragung und Durchsetzung von Arrest und einstweiliger Verfügung im Zivilrecht
– Mahnverfahren
– Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Schiedsverfahren

– Gestaltung von Schiedsvereinbarungen
– Umfassende Vertretung in nationalen und internationalen Schiedsverfahren
– Durchführung der Exequatur und Vollstreckung internationaler Schiedssprüche
– Anfechtung und Überprüfung von Schiedssprüchen

Mediation und alternative Streitbeilegung

– Beratung zu alternativen Methoden der Streitbeilegung, wie Mediation oder Schlichtung
– Förderung von Verhandlungen zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten

Cross-Border Litigation, internationale Prozessführung

– Expertise in der Bewältigung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten
– Kenntnisse im internationalen Privatrecht und internationalen Verfahrensrecht
– Koordination von Rechtsangelegenheiten über verschiedene Jurisdiktionen hinweg
– Erstellung von Rechtsgutachten
Europäisches Mahnverfahren

Sie haben ein konkretes Anliegen?

01
Erstberatungsgespräch
Vereinbaren Sie über unser Legal.Check-Anfragetool ein kostenfreies und unverbindliches Erstberatungsgespräch. Gerne können Sie uns bereits vorab erste Informationen zukommen lassen. Wir sichten Ihre uns übermittelten Unterlagen und besprechen Ihre Situation in unserem Erstberatungsgespräch im Detail. Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung.
02
Mandatsvereinbarung
Nach Durchführung des Erstberatungsgesprächs und einer Einigung über unser anwaltliches Vorgehen sowie die anfallenden Honorare kommt es zur Unterzeichnung einer Mandatsvereinbarung mit unserer Sozietät.
03
Start
Nach Abschluss der Mandatsvereinbarung legen wir unmittelbar mit den vereinbarten Leistungen los. Unser Versprechen: Ein unnachgiebiger Einsatz, bis wir die Mandatsziele umgesetzt haben.
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